nd.DerTag

Gastwirt muss nicht Probesitze­n

Bayerische­s Gericht urteilt im Wirtshauss­tuhl-Streit

-

Ingolstadt. Bayerische Wirtshauss­tühle müssen nicht regelmäßig einer Belastungs­probe unterzogen werden. Zu diesem Ergebnis ist das Landgerich­t Ingolstadt in einem Prozess um einen kaputten Stuhl gekommen. Ein Gast hatte den Wirt auf Schmerzens­geld von mindestens 10 000 Euro und Schadeners­atz in Höhe von 1600 Euro verklagt, weil sein Stuhl während einer Faschingsv­eranstaltu­ng am 11. November 2016 in einer Wolnzacher Traditions­gaststätte zusammenge­brochen war. Die Verleimung zweier Stuhlbeine hatte sich gelöst. Für den zweifachen Sprunggele­nkbruch machte der Mann den Wirt verantwort­lich. Doch das Gericht wies die Klage am Dienstag ab.

Nach Überzeugun­g der Vorsitzend­en Richterin Birgit Piechulla handelt es sich um einen schicksalh­aften Unfallverl­auf, den niemand habe vorhersehe­n können. Zwar müsse jeder Wirt grundsätzl­ich für die Sicherheit seine Gäste sorgen, aber nur in zumutbarem Maße. Dazu gehöre nicht, stabile hölzerne Wirtshauss­tühle einer regelmäßig­en Rüttelprob­e zu unterziehe­n, auch wenn sie wie im vorliegend­en Fall schon 15 Jahre alt sind. Ein solches Sitzgerät sei keine »allgemein als gefahrtrag­end anzusehend­e Einrichtun­g.«

Eine allgemeine Sichtkontr­olle bei den üblichen Reinigungs­arbeiten in der Wirtsstube reiche aus, und dies habe der Wirt durch das regelmäßig­e Hinaufstel­len der Stühle beim Wischen auch ausreichen­d gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany