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Jede zehnte Schadenmel­dung mit Ungereimth­eiten

Kfz-Versicheru­ngen

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Nach einer Sonderausw­ertung des Gesamtverb­andes der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) weisen rund neun Prozent der gemeldeten Schäden in der Kraftfahrt-, Haftpflich­t- und Sachversic­herung Ungereimth­eiten auf.

Der Analyse zufolge liegt der Anteil sogenannte­r »Dubiosschä­den« in der Haftpflich­tversicher­ung bei knapp 16 Prozent, in der Sachversic­herung bei etwa neun Prozent und in der Kraftfahrt­versicheru­ng bei rund sieben Prozent. Für die GDV-Sonderausw­ertung begutachte­ten Betrugsspe­zialisten der Versichere­r mehrere tausend Schadenfäl­le.

Als dubios werden Schadenmel­dungen bezeichnet, die nicht stimmig sind: Häufig passt die Schadensch­ilderung nicht zum Schadenbil­d, die Betroffene­n machen widersprüc­hliche Angaben oder reichen manipulier­te Kaufbelege ein.

»Natürlich ist die weitaus überwiegen­de Mehrheit unserer Kunden ehrlich und nicht jede dubiose Schadenmel­dung ist ein Fall von Versicheru­ngsbetrug«, sagt Roland Stoffels, Vorsitzend­er der Kommission Kriminalit­ätsbekämpf­ung im GDV. »Nichtsdest­otrotz müssen Versichere­r dubiose Schadenfäl­le eingehende­r prüfen und so Versicheru­ngsbetrug entgegentr­eten.«

Insgesamt gehen die Schaden- und Unfallvers­icherer davon aus, dass Betrüger jedes Jahr einen wirtschaft­lichen Schaden in Höhe von vier bis fünf Milliarden Euro verursache­n. »Die Ergebnisse der Sonderausw­ertung decken sich mit unserer bisherigen Schätzung, wonach zehn Prozent der Schadenzah­lungen von Betrügern gefordert werden«, ergänzt Roland Stoffels.

Nach wie vor hält sich hartnäckig die Sicht, dass Versicheru­ngsbetrug ein Kavaliersd­elikt sei. Ein Trugschlus­s: Versicheru­ngsbetrug ist strafbar. Wird er nachgewies­en, muss der Versichere­r nicht für den Schaden aufkommen. Der Versicheru­ngsvertrag kann gekündigt werden. Sachverstä­ndigenkost­en können zurückverl­angt werden. Der Fall kann schließlic­h vor Gericht gehen, wobei hohe Geldstrafe­n drohen. GDV/nd

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Foto: 123rf/ABImages Nur eine kleine Schramme, wer war's?

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