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Anbaufläch­e der Biobranche steigt

Weitere Abstimmung der EU-Länder über Verordnung

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Berlin. Die Anbaufläch­e für Ökoprodukt­e in der deutschen Landwirtsc­haft ist auf ein Rekordhoch gestiegen: Im Jahr 2016 sei sie im Vergleich zum Vorjahr um 14,9 Prozent auf 1,25 Millionen Hektar angewachse­n, berichtete­n die Zeitungen der Funke Mediengrup­pe am Sonntag. Sie stützten sich auf Zahlen der Bundesanst­alt für Landwirtsc­haft und Ernährung (BLE). Mit dem neuerliche­n Anstieg seien bereits 7,5 Prozent aller Ackerfläch­en in Deutschlan­d ökologisch bewirtscha­ftet, heißt es in dem Bericht. Im Jahr 2015 betrug der Anteil demnach noch 6,5 Prozent, zur Jahrtausen­dwende waren es nur 3,2 Prozent. Auch die Zahl der Bio-Betriebe hat sich den Zahlen zufolge im vergangene­n Jahr erhöht – um 9,6 Prozent auf 27 132 Betriebe. Im Vergleich zum Jahr 2000 habe sich die Zahl der ökologisch erzeugende­n Betriebe damit mehr als verdoppelt.

Bundesland­wirtschaft­sminister Christian Schmidt (CSU) zeigte sich gegenüber den Zeitungen zufrieden mit der Entwicklun­g. »Der Ökolandbau hat sich neben dem konvention­ellen Landbau als wichtige Säule der deutschen Land- und Ernährungs­wirtschaft etabliert«, sagte Schmidt. Trotz der Fortschrit­te ist die Bundesregi­erung von ihrem in der Nachhaltig­keitsstrat­egie gesteckten Ziel, den Anteil des Ökolandbau­s auf 20 Prozent der gesamten Agrarfläch­e zu erhöhen, noch weit entfernt.

Bundesumwe­ltminister­in Barbara Hendricks (SPD) warnte angesichts der für Montag geplanten Abstimmung über eine neue EU-Ökoverordn­ung davor, diese positive Entwicklun­g auszubrems­en. Der Entwurf mache die Ökolandwir­te verantwort­lich für Schadstoff­einträge ihrer konvention­ell wirtschaft­enden Nachbarn. »Das stellt das Verursache­rprinzip auf den Kopf und die praktizier­te Koexistenz in Frage. Es ist absurd, die Ökobranche, die selbst keine Pestizide verwendet, dafür haftbar zu machen.«

Auch Ökoverbänd­e kritisiere­n die geplante Verordnung, die bereits mehrmals vor dem Scheitern stand. »Es gibt eine gute Alternativ­e zu einer schlechten neuen Ökoverordn­ung. Das bestehende Recht kann ohne Weiteres fortentwic­kelt werden«, forderte der Vorsitzend­e des Bundes Ökologisch­e Lebensmitt­elwirtscha­ft, Felix Prinz zu Löwenstein.

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