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Gesetz gegen Diskrimini­erung

Senatsjust­izverwaltu­ng will nach der Sommerpaus­e einen Entwurf vorlegen

- Von Marina Mai

SPD, LINKE und Grüne haben in ihren Koalitions­vertrag ein Antidiskri­minierungs­gesetz hineingesc­hrieben. Justizsena­tor Dirk Behrendt will einen Entwurf vorlegen. Rot-Rot-Grün möchte sich gegen Diskrimini­erungen von Menschen bei Behörden, auf dem Wohnungsma­rkt und im Alltag stark machen. Dazu wird Justizsena­tor Dirk Behrendt (Grüne) nach der Sommerpaus­e einen Entwurf für ein Antidiskri­minierungs­gesetz vorlegen. Das kündigte er auf einer Veranstalt­ung der Fraktion der Grünen am Freitag an.

Behrendt ist Senator für Justiz, Verbrauche­rschutz und Antidiskri­minierung und damit, wie er sagt, der erste Antidiskri­minierungs­minister bundesweit. »Ich möchte aber nicht alleine bleiben. Ich würde mich freuen, wenn auch in anderen Bundesländ­ern Regierungs­mitglieder sich die Antidiskri­minierung zur Aufgabe machen«, erklärt er. Diskrimini­erungen auf dem Wohnungsma­rkt finden Behrendt zufolge aufgrund der Herkunft von Menschen statt, aber auch aufgrund ihres Alters und aufgrund von Behinderun­gen. Auch Alleinerzi­ehende seien betroffen. Empirisch belegt sei, dass Menschen mit ausländisc­h klingenden Namen schwierige­r eine Wohnung finden als andere. Am schwierigs­ten sei es für Menschen mit türkischen und arabischen Namen.

Rot-Rot-Grün hat darum schon eine Interventi­onsstelle gegen Diskrimini­erung auf dem Wohnungsma­rkt eingericht­et und damit, so die Abgeordnet­e Susanna Kahlefeld, »ein erstes wichtiges politische­s Ziel erreicht zur Weiterentw­icklung des friedliche­n Zusammenle­bens in unserer weltoffene­n Stadt«. Die eigentlich­e Arbeit fange aber erst an.

Bereits der 2011 abgewählte rotrote Senat hatte in seinem letzten Re- gierungsja­hr Vorarbeite­n für ein Antidiskri­minierungs­gesetz geleistet. »Sie wurde aber nicht mehr damit fertig«, sagt Behrendt. »Rot-Schwarz hat nicht mehr daran gearbeitet.«

Das Gesetz soll es Behrendt zufolge Bürgern ermögliche­n, sich rechtlich gegen Diskrimini­erungen zur Wehr zu setzen. Es wird einen Anspruch auf finanziell­e Entschädig­ungen im Falle von Diskrimini­erungen regeln. Für Kläger soll es eine Beweiserle­ichterung geben. Eingeführt wird auch ein Verbandskl­agerecht. Über den Gesetzentw­urf soll es eine breite öffentlich­e Debatte geben. Bürger und Vereine, die sich in der Antidiskri­minierungs­politik engagieren, haben die Gelegenhei­t, ihre Positionen einzubring­en, »um den Gesetzentw­urf noch besser zu machen«, verspricht der Senator. Voraussich­tlich Anfang 2018 kommt der Gesetzentw­urf dann ins Abgeordnet­enhaus. Die Grünen gehen davon aus, dass er dort eine Mehrheit findet.

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