nd.DerTag

Urteile live

-

Filmaufnah­men

von Urteilsver­kündungen der obersten Gerichte geben nach Ansicht des ARD-Rechtsexpe­rten Frank Bräutigam der Justiz die Möglichkei­t, sich dem Bürger zu erklären. Die oberste Bundesjust­iz bekomme dadurch ein Gesicht, sagt er. Zudem biete es die Chance, ein funktionie­rendes Rechtssyst­em zu vermitteln. Das stärke auch die Akzeptanz.

»Dass es kein allgemeine­s Gerichtsfe­rnsehen gibt, finde ich gut«, sagte Bräutigam. Das Gerichtsve­rfassungsg­esetz verbiete dies zur Wahrung der Persönlich­keitsrecht­e seit 1964. Es sei richtig, dass die Strafproze­sse unterer Instanzen nicht gezeigt werden, betonte der SWR-Journalist. Seit 1998 dürfe allerdings die Urteilsver­kündung des Bundesverf­assungsger­ichts gefilmt werden.

»Das nutzen wir mehrfach pro Jahr«, betonte Bräutigam, sei es beim Atomaussti­eg, bei der Vorratsdat­enspeicher­ung oder dem NPD-Verbot. Dazu gehöre eine Livesendun­g, die die Urteilsver­kündung einordne. Für die Nachrichte­nsendungen würden dann zentrale Töne der Richter aus der Urteilsver­kündigung genommen. Darum solle es nun auch gehen, wenn künftig alle Urteilsver­kündungen der obersten Bundesgeri­chte übertragen werden dürften, sagte er. Des Weiteren können künftig Tonaufnahm­en in Presseräum­e nebenan übertragen und Tonaufnahm­en historisch­er Prozesse angefertig­t werden. Es handle sich bei dem im Juni vom Bundestag verabschie­deten Gesetz um eine »sehr begrenzte Öffnung der Justiz für die Medienöffe­ntlichkeit«, betonte Bräutigam. Dies sei aber wichtig, da sich Recht nicht nur in Paragrafen, sondern auch mitten im Leben abspiele. Richter entschiede­n in den obersten Gerichten oft über Sachverhal­te, die Hunderttau­sende Menschen beträfen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany