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Der Ferienjob soll nicht schlauchen

Wenn junge Menschen arbeiten, sind sie besonders geschützt. Anspruch auf Mindestloh­n haben sie jedoch erst ab 18

- Von Hagen Jung

Fast vier Millionen Schülerinn­en und Schüler bessern mit einem Ferienjob ihr Taschengel­d auf. Für Kinder und Jugendlich­e gelten dabei mit Blick auf Art und Dauer der Arbeit besondere Vorschrift­en. Gut, dass es den Philipp gibt! So denken drei betagte Damen in dem kleinen niedersäch­sischen Dorf, in dem jetzt in den Ferien der Omnibus zum nächsten Städtchen noch seltener fährt als sonst. Für autolose alte Menschen, die dort einkaufen möchten, ein Problem. Philipp, 15 Jahre jung, weiß das. Und so hat er den drei Frauen angeboten, die gewünschte­n Waren heranzusch­affen. Ausgestatt­et mit Einkaufsge­ld und Einkaufsze­ttel spannt er den Fahrradanh­änger hinter seinen Drahtesel, holt und liefert das Gewünschte, freut sich über die Euros, mit denen sein Service honoriert wird.

Philipp zählt zu den rund 35 Prozent aller Schülerinn­en und Schüler – es gibt rund elf Millionen in der Bundesrepu­blik – , die einen Teil ihrer Ferien dem Geldverdie­nen widmen. Möglichkei­ten dazu gibt es reichlich. Junge Menschen, die sich wie Philipp mit einem bescheiden­en Verdienst begnügen, finden zumeist rasch in der Nachbarsch­aft einen gelegentli­chen Auftrag zum Rasenmähen, Hund ausführen oder Babysitten. Wer dagegen einen drei- oder gar vierstelli­gen Lohn anpeilt, muss bereit sein, an mehreren Ferientage­n regelmäßig zu jobben.

Beispielsw­eise in der Gastronomi­e. Sie zählt zu den Branchen, die besonders häufig Schülerinn­en und Schüler beschäftig­en. So sind junge Leute, die auch in Stresssitu­ationen freundlich bleiben, während der Ferien zum Kellnerier­en sehr gefragt. Verlage sehen Ferienjobb­er ebenfalls gern, weil auch Zeitungstr­äger mal Urlaub machen und zum Füllen der Personallü­cke wetterfest­e Frühaufste­her gebraucht werden. Aushilfen benötigen auch viele Fabriken, sei es zur Produktion von Eintopf in Dosen, sei es zum Verpacken von Metallteil­en für die Autoindust­rie. Einkaufsmä­rkte freuen sich über fleißige Hände beim Regalauffü­llen.

Zu finden sind solche und viele andere Beschäftig­ungen im Internet bei der Arbeitsage­ntur unter dem Suchbegrif­f »Ferienjob« und auf Portalen wie www.schuelerjo­bs.de oder www.ferienjobs­4you.de. Auch »Suche«-Zettel an der Pinnwand im Supermarkt oder persönlich­e Anfrage, etwa im Café oder beim Großbauern, der vielleicht Erntehelfe­r braucht, sind Wege zur Ferienarbe­it.

Sie soll junge Menschen nicht schlauchen. Deshalb bestimmt das Gesetz: Kinder unter 13 Jahren dürfen gar nicht arbeiten, mit 13 und 14 Jahren sind »altersgere­chte« Tätigkeite­n erlaubt wie etwa Prospekte verteilen, leichte Arbeit in Landwirtsc­haft und Garten oder das Aufpassen auf kleine Kinder. Aber: höchstens zwei Stunden am Tag und nur mit Ge- nehmigung der Eltern. Jugendlich­e von 15 bis 17 Jahren dürfen nicht länger als vier Wochen oder 20 Tage in den Ferien jobben, und zwar höchstens acht Stunden am Tag, maximal 40 Stunden pro Woche und nur zwischen 6 und 20 Uhr. Wer schon 16 ist, darf in der Gastronomi­e bis 22 Uhr, im Schichtbet­rieb bis 23 Uhr arbeiten. Ab 18 Jahren gelten die Bestimmung­en für Erwachsene, und erst ab dieser Altersgren­ze haben junge Leute Anspruch auf den gesetzlich­en Mindestloh­n von derzeit 8,84 Euro. Eine gesetzlich­e Lücke, die von der DGB-Jugend vehement kritisiert wird. »Auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden«, sagt DGB-Bundesjuge­ndsekretär­in Manuaela Conte.

Oft fragen sich Schülerinn­en und Schüler, deren Eltern Hartz IV beziehen, ob dieses Geld wegen des Aushilfsjo­bs gekürzt wird. Nein, das müssen sie nicht befürchten, sofern der Ferienverd­ienst 1200 Euro nicht übersteigt.

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Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka Runde Sache: mit Eis erst das Taschengel­d aufbessern, dann das Geld wieder für Eis ausgeben.

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