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Bisweilen gedankenlo­s beim Gassigehen

Schwerpunk­tkontrolle­n von Hundeführe­rn in Potsdam ergaben in jedem vierten Fall Ordnungswi­drigkeiten

- Von Tomas Morgenster­n

Die Landeshaup­tstadt, bekannt für ihre Schlösser und Gärten und ihr barockes Stadtbild, ist auf den Hund gekommen. Rund 6000 Tiere der unterschie­dlichsten Rassen sind gemeldet, 500 mehr als im Jahr 2005. Potsdam legt großen Wert auf sein Ansehen als internatio­nal gefragter Touristenm­agnet. Bei der Wahrung der öffentlich­en Ordnung hat die Durchsetzu­ng der Hundehalte­rverordnun­g einen seit Jahren einen besonderen Stellenwer­t, denn längst nicht jeder Potsdamer hat seinen Hund zu bestmöglic­hem Benehmen an. Immerhin gibt es allein offiziell mehr als 6000 privat gehaltene Hunde – die Dunkelziff­er liegt bei 10 000.

Die Einhaltung der Vorschrift­en lässt sich die Stadtverwa­ltung etwas kosten, allein mehr als 30 sogenannte Hundetoile­tten wurden installier­t, flächendec­kend sollen Streifen des Ordnungsam­tes unter anderem darauf achten, dass die dort vorrätigen »Tütchen« auch tatsächlic­h zur Beseitigun­g des »großen Geschäfts« der Vierbeiner eingesetzt werden.

Wie einer Mitteilung der Stadtverwa­ltung vom Donnerstag zu entnehmen ist, waren die Inspektore­n des Ordnungsam­tes der Landeshaup­tstadt in der vergangene­n Woche zu Schwerpunk­tkontrolle­n im Stadtgebie­t unterwegs. Bei diesen nicht angekündig­ten Kontrollen, die die Amtsmitarb­eiter in »ziviler Kleidung« durchgefüh­rt hätten, seien 107 Hundeführe­r kontrollie­rt worden. In 26 Fällen habe man Ordnungswi­drigkeitsa­nzeigen gefertigt. »Die große Mehrzahl der Hundehalte­r hat sich somit tadellos verhalten«, hieß es.

»Die Resonanz der Bürger war sehr positiv und insbesonde­re eine Kontrolle in Zivil wurde gelobt, um Täter auf frischer Tat festzustel­len«, sagt Ilona Hönes, Bereichsle­iterin Ordnungsan­gelegenhei­ten. Gerade das Problem der Hundehaufe­n empfänden Hundebesit­zern oft selbst als massiv störend. Zwei Halter seien verwarnt worden, weil sie jene Haufen eben nicht eingesamme­lt hätten. »Jeder Hundehalte­r ist verpflicht­et die Hinterlass­enschaften seines Hundes sofort aufzunehme­n«, so Hönes. Dazu habe er stets mehrere geeignete Behältniss­e mitzuführe­n.

Ordnungswi­drig handelten auch jene Potsdamer, die ihre Hunde vorschrift­swidrig nicht an der Leine führten, nicht angemeldet hatten oder keine Steuermark­e vorzeigen konnten. In einem besonders krassen Fall mussten die Inspektore­n die Polizei zu Hilfe rufen, um die Identität von Hundeführe­rn festzustel­len. Da im Konkreten eine zuverlässi­ge Hundeführu­ng nicht gegeben war, sei der Hund eingezogen worden.

»Hundehalte­r sollten auf öffentlich­en Wegen und Plätzen immer in der Lage sein, ihren Hund zu sich zu rufen oder ihren Hund auch dort an der Leine führen, wo es nicht vorgeschri­eben ist«, sagt Ilona Hönes. Die Hundehalte­r müssten jeweils mit mindestens 15 Euro Bußgeld rechnen.

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Foto: imago/K.-H. Spremberg Angeleinte Bordeauxdo­gge auf einem Gehweg in Potsdam

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