nd.DerTag

Land versus Werkstätte­n für Behinderte

Rheinland-Pfalz will Überprüfun­gen durchsetze­n

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Mainz. Das Land Rheinland-Pfalz hat Klage gegen alle 36 Behinderte­nwerkstätt­en in dem Bundesland vor den Sozialgeri­chten Mainz, Koblenz, Trier, Speyer und Darmstadt erhoben. Das Land wolle die Verwendung seiner Steuergeld­er überprüfen, teilte das Landesamte­s für Soziales, Jugend und Versorgung am Dienstag mit. Die Werkstätte­n verweigert­en jedoch die Offenlegun­g. Daher klage das Amt nun auf Vorlage der Prüfungsun­terlagen. Die Werkstätte­n hätten vom Land zuletzt rund 240 Millionen Euro im Jahr bekommen. Träger der Werkstätte­n sind die Wohlfahrts­verbände wie die Caritas, Diakonie und der Paritätisc­he.

Die Werkstätte­n verweigert­en sich nicht einer anlassbezo­genen Prüfung beim Verdacht von Missstände­n, sagte der Geschäftsf­ührer der Landesarbe­itsgemeins­chaft Werkstätte­n für behinderte Menschen (LAG), Thomas Umsonst, dem epd. »Wir lehnen jedoch ein anlasslose­s Prüfgebahr­en ab, weil dies die sonst geltende Unschuldsv­ermutung auf den Kopf stellt.« Für ein uneingesch­ränktes, anlasslose­s Prüfrecht gebe es keine gesetzlich­e oder vertraglic­he Grundlage, bekräftigt­e der LAGLandesv­orsitzende, Marco Dobrani. Anlass für das Prüfbegehr­en ist ein Auftrag des Landtags von 2015. Dieser reagierte damit auf einen Rechnungsh­ofbericht, der bei einigen Werkstätte­n Unregelmäß­igkeiten feststellt­e.

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