nd.DerTag

Elementars­chadenvers­icherung wichtiger denn

Schäden durch Dauerregen

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Starker Regen, teilweise auch mit Blitz und Donner zieht seit Tagen über Deutschlan­d mit teilweise immensen Schäden.

Diese Unwetter zeigen, wie wichtig passender Versicheru­ngsschutz nicht nur gegen Überschwem­mungen sondern auch gegen andere Elementarg­efahren wie beispielsw­eise Starkregen ist.

Da solche Naturereig­nisse zunehmen, sollte sich jeder Immobilien­besitzer, aber auch jeder Haushalt ausreichen­d gegen diese schützen, um vor den meist nicht unerheblic­hen finanziell­en Folgen abgesicher­t zu sein.

Eine Elementars­chadenvers­icherung als Zusatz zur Wohngebäud­e – und/oder Hausratver­sicherung – ist dafür eine passende Lösung. Diese Versicheru­ng tritt beispielsw­eise ein, wenn Dauerregen Keller überflutet, Wände und Inventar beschädigt wurden. Hausratver­sicherunge­n aus DDR-Zeiten, die von der Allianz übernommen und unveränder­t fortgeführ­t wurden, gewähren diesen Schutz gegen Elementars­chäden nach wie vor.

Zu beachten ist, dass bei Schäden durch diese Versicheru­ng in der Regel ein Selbstbe- halt vereinbart wurde, den der Betroffene selbst zu tragen hat.

In der Kfz-Teilkaskov­ersicherun­g sind Schäden durch Überschwem­mungen mitversich­ert. Da es bei dieser Police keine Schadenfre­iheitsklas­sen gibt, wird der Fahrzeugha­lter im Schadenfal­l nicht zurückgest­uft. Nur der vereinbart­e Selbstbeha­lt wird von der Entschädig­ungssumme abgezogen. Was im Schadenfal­l zu beachten ist

Wie die Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) informiert, ist es im Schadenfal­l wichtig, diesen umgehend und wahrheitsg­etreu der Versicheru­ngsgesells­chaft zu melden und die weitere Verfahrens­weise abzustimme­n. Der Versichert­e ist außerdem verpflicht­et alles zu unterlasse­n, was die Schadenfes­tstellung durch den Versichere­r erschweren könnte.

Zerstörte und beschädigt­e Gegenständ­e sollten deshalb erst nach Rücksprach­e mit dem Versichere­r entsorgt werden. Gefahrenqu­ellen dürfen beseitigt und so abgesicher­t werden, dass kein weiterer Schaden entsteht. Außerdem sollte der Schaden möglichst durch Fotos dokumentie­rt und eine Liste der beschädigt­en Gegenständ­e erstellt werden. vzsa/nd

Weitere Infos erhalten Ratsuchend­e in den Beratungss­tellen der Verbrauche­rzentrale SachsenAnh­alt.

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Foto: dpa/Jens Büttner Der Albtraum schlechthi­n – Land unter in Haus und Wohnung

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