Elementarschadenversicherung wichtiger denn
Schäden durch Dauerregen
Starker Regen, teilweise auch mit Blitz und Donner zieht seit Tagen über Deutschland mit teilweise immensen Schäden.
Diese Unwetter zeigen, wie wichtig passender Versicherungsschutz nicht nur gegen Überschwemmungen sondern auch gegen andere Elementargefahren wie beispielsweise Starkregen ist.
Da solche Naturereignisse zunehmen, sollte sich jeder Immobilienbesitzer, aber auch jeder Haushalt ausreichend gegen diese schützen, um vor den meist nicht unerheblichen finanziellen Folgen abgesichert zu sein.
Eine Elementarschadenversicherung als Zusatz zur Wohngebäude – und/oder Hausratversicherung – ist dafür eine passende Lösung. Diese Versicherung tritt beispielsweise ein, wenn Dauerregen Keller überflutet, Wände und Inventar beschädigt wurden. Hausratversicherungen aus DDR-Zeiten, die von der Allianz übernommen und unverändert fortgeführt wurden, gewähren diesen Schutz gegen Elementarschäden nach wie vor.
Zu beachten ist, dass bei Schäden durch diese Versicherung in der Regel ein Selbstbe- halt vereinbart wurde, den der Betroffene selbst zu tragen hat.
In der Kfz-Teilkaskoversicherung sind Schäden durch Überschwemmungen mitversichert. Da es bei dieser Police keine Schadenfreiheitsklassen gibt, wird der Fahrzeughalter im Schadenfall nicht zurückgestuft. Nur der vereinbarte Selbstbehalt wird von der Entschädigungssumme abgezogen. Was im Schadenfall zu beachten ist
Wie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) informiert, ist es im Schadenfall wichtig, diesen umgehend und wahrheitsgetreu der Versicherungsgesellschaft zu melden und die weitere Verfahrensweise abzustimmen. Der Versicherte ist außerdem verpflichtet alles zu unterlassen, was die Schadenfeststellung durch den Versicherer erschweren könnte.
Zerstörte und beschädigte Gegenstände sollten deshalb erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden. Gefahrenquellen dürfen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entsteht. Außerdem sollte der Schaden möglichst durch Fotos dokumentiert und eine Liste der beschädigten Gegenstände erstellt werden. vzsa/nd
Weitere Infos erhalten Ratsuchende in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale SachsenAnhalt.