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TAN-Empfang per SMS darf extra kosten – wenn die Nummer genutzt wird

Zum Urteil des Bundesgeri­chtshofs

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Die Transaktio­nsnummer TAN sichert Bankgeschä­fte im Internet gegen Kriminelle ab. Verbrauche­rschützer finden: Dieser Service muss beim Girokonto inklusive sein. Ein BGH-Urteil entlastet Kunden aber nur in ganz bestimmten Fällen von Zusatzgebü­hren.

Banken und Sparkassen dürfen ihren Kunden beim Online-Banking den Versand der Transaktio­nsnummern (TAN) per SMS extra berechnen. Voraussetz­ung ist, dass die Nummer auch tatsächlic­h für einen Zahlungsau­ftrag eingesetzt wird. Das geht aus einem Urteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) vom 25. Juli 2017 (Az. XI ZR 260/15) hervor. Nicht zulässig ist es damit etwa, pauschal zehn Cent je verschickt­er SMS-TAN zu kassieren.

Die Nummern werden benötigt, um online eine Überweisun­g, ein Lastschrif­tmandat oder einen Dauerauftr­ag abzuschick­en. Der Kunde bestätigt seine Eingaben, indem er die Zahlen- folge eintippt. Diese Sicherheit­sabfrage soll beim Online-Banking vor Betrügern schützen.

Neben dem SMS-Versand gibt es noch andere, oft modernere und sicherere TAN-Verfahren. Der Empfang über das Mobilfunkn­etz ist aber durchaus verbreitet: Bei den Sparkassen lässt sich laut Deutschem Sparkassen- und Giroverban­d derzeit jeder dritte Online-Banking-Kunde seine Transaktio­nsnummern per SMS aufs Handy schicken.

Wie viele Institute für ihre SMS-TAN extra kassieren, ist nicht bekannt. Laut Deutscher Kreditwirt­schaft (DK) als Zusammensc­hluss der Bankenverb­ände ist der Versand längst nicht überall kostenlos. Demnach verlangen manche Häuser ab der ersten SMS eine Gebühr, bei anderen sind zum Beispiel nur fünf SMS im Monat gratis.

Verbrauche­rschützer werfen den Instituten vor, die Kosten rund ums Girokonto in immer mehr einzelne Entgelte aufzusplit­ten. Für die Kunden werde es dadurch schwierige­r, den Überblick zu behalten.

In der Hoffnung auf ein Grundsatzu­rteil dazu hatte der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen (vzbv) stellvertr­etend die Kreisspark­asse GroßGerau verklagt. Dort kostete das Online-Konto zwei Euro im Monat, jede SMS-TAN sollte nochmals zehn Cent kosten.

Dem BGH-Urteil zufolge ist eine solche Klausel ohne Ausnahmen und Einschränk­ungen zu pauschal. Kassiert werden darf nur, wenn der Kunde die TAN auch wirklich nutzt.

Unklar war zunächst, inwieweit die Banken und ihre Dienstleis­ter derzeit nachvollzi­ehen können, ob eine TAN auch genutzt wird. Können sie es nicht, könnte das Urteil möglicherw­eise Anpassunge­n der Systeme notwendig machen. Allerdings entwickeln die Institute ihre TAN-Verfahren auch so immer weiter, um sie sicherer zu machen. Mit der Post verschickt­e Papierlist­en haben so gut wie ausgedient. Inzwischen gibt es auch Smartphone-Apps für den kostenlose­n Empfang der Nummern. Sie könnten die SMS nach und nach ablösen.

Der Streit um die SMS-TAN der Sparkasse Groß-Gerau geht nun vor dem Oberlandes­gericht Frankfurt am Main weiter.

57 Banken verlangen derzeit Gebühren

Laut einer Studie des gemeinnütz­igen Verbrauche­r-Ratgebers Finanztip verlangen derzeit etwa 57 Banken Gebühren für die SMS-TAN. Banken dürfen zwar SMS abrechnen, aber nur, wenn Anbieter sich dabei für erbrachte Zahlungsdi­enste bezahlen lassen. Verbrauche­r müssen sich aber darauf einstellen, dass die Anbieter bei den SMS-Gebühren für Zahlungsau­fträge demnächst zulangen werden.

Spitzenrei­ter in der Recherche von Finanztip ist die Sparda-Bank Augsburg mit einer Gebühr von 25 Cent pro SMS-TAN. Wer also pro Monat vier TANs anfordert, zahlt bereits 12 Euro im Jahr. Auch auf den nächsten Plätzen sind Sparda-Banken: 20 Cent sind es bei der Sparda-Bank in Hamburg und 19 Cent sind es bei der Sparda-Bank in Berlin. Wobei die beiden letztgenan­nten erst ab der sechsten bzw. ab der dritten SMS abkassiere­n. Am häufigsten wurden laut Umfrage Gebühren von etwa 10 Cent pro SMS vorgefunde­n«,

Bankkunden, die bisher pauschale Gebühren für SMS-TANs bezahlt haben, können das BGH-Urteil nutzen, um sich erst mal die Gebühren für die letzten drei Jahre zurückzuho­len. Das können im Einzelfall durchaus 50 Euro sein. Ältere Ansprüche sind verjährt. Die Verbrauche­rschützer raten zum Blick auf die Gesamtkost­en des Girokontos. Finanztip hat deshalb die Gesamtkost­en von Girokonten analysiert und empfiehlt die Angebote der Deutschen Kreditbank (DKB), der Consorsban­k und der Comdirect. dpa/nd

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