TAN-Empfang per SMS darf extra kosten – wenn die Nummer genutzt wird
Zum Urteil des Bundesgerichtshofs
Die Transaktionsnummer TAN sichert Bankgeschäfte im Internet gegen Kriminelle ab. Verbraucherschützer finden: Dieser Service muss beim Girokonto inklusive sein. Ein BGH-Urteil entlastet Kunden aber nur in ganz bestimmten Fällen von Zusatzgebühren.
Banken und Sparkassen dürfen ihren Kunden beim Online-Banking den Versand der Transaktionsnummern (TAN) per SMS extra berechnen. Voraussetzung ist, dass die Nummer auch tatsächlich für einen Zahlungsauftrag eingesetzt wird. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. Juli 2017 (Az. XI ZR 260/15) hervor. Nicht zulässig ist es damit etwa, pauschal zehn Cent je verschickter SMS-TAN zu kassieren.
Die Nummern werden benötigt, um online eine Überweisung, ein Lastschriftmandat oder einen Dauerauftrag abzuschicken. Der Kunde bestätigt seine Eingaben, indem er die Zahlen- folge eintippt. Diese Sicherheitsabfrage soll beim Online-Banking vor Betrügern schützen.
Neben dem SMS-Versand gibt es noch andere, oft modernere und sicherere TAN-Verfahren. Der Empfang über das Mobilfunknetz ist aber durchaus verbreitet: Bei den Sparkassen lässt sich laut Deutschem Sparkassen- und Giroverband derzeit jeder dritte Online-Banking-Kunde seine Transaktionsnummern per SMS aufs Handy schicken.
Wie viele Institute für ihre SMS-TAN extra kassieren, ist nicht bekannt. Laut Deutscher Kreditwirtschaft (DK) als Zusammenschluss der Bankenverbände ist der Versand längst nicht überall kostenlos. Demnach verlangen manche Häuser ab der ersten SMS eine Gebühr, bei anderen sind zum Beispiel nur fünf SMS im Monat gratis.
Verbraucherschützer werfen den Instituten vor, die Kosten rund ums Girokonto in immer mehr einzelne Entgelte aufzusplitten. Für die Kunden werde es dadurch schwieriger, den Überblick zu behalten.
In der Hoffnung auf ein Grundsatzurteil dazu hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) stellvertretend die Kreissparkasse GroßGerau verklagt. Dort kostete das Online-Konto zwei Euro im Monat, jede SMS-TAN sollte nochmals zehn Cent kosten.
Dem BGH-Urteil zufolge ist eine solche Klausel ohne Ausnahmen und Einschränkungen zu pauschal. Kassiert werden darf nur, wenn der Kunde die TAN auch wirklich nutzt.
Unklar war zunächst, inwieweit die Banken und ihre Dienstleister derzeit nachvollziehen können, ob eine TAN auch genutzt wird. Können sie es nicht, könnte das Urteil möglicherweise Anpassungen der Systeme notwendig machen. Allerdings entwickeln die Institute ihre TAN-Verfahren auch so immer weiter, um sie sicherer zu machen. Mit der Post verschickte Papierlisten haben so gut wie ausgedient. Inzwischen gibt es auch Smartphone-Apps für den kostenlosen Empfang der Nummern. Sie könnten die SMS nach und nach ablösen.
Der Streit um die SMS-TAN der Sparkasse Groß-Gerau geht nun vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main weiter.
57 Banken verlangen derzeit Gebühren
Laut einer Studie des gemeinnützigen Verbraucher-Ratgebers Finanztip verlangen derzeit etwa 57 Banken Gebühren für die SMS-TAN. Banken dürfen zwar SMS abrechnen, aber nur, wenn Anbieter sich dabei für erbrachte Zahlungsdienste bezahlen lassen. Verbraucher müssen sich aber darauf einstellen, dass die Anbieter bei den SMS-Gebühren für Zahlungsaufträge demnächst zulangen werden.
Spitzenreiter in der Recherche von Finanztip ist die Sparda-Bank Augsburg mit einer Gebühr von 25 Cent pro SMS-TAN. Wer also pro Monat vier TANs anfordert, zahlt bereits 12 Euro im Jahr. Auch auf den nächsten Plätzen sind Sparda-Banken: 20 Cent sind es bei der Sparda-Bank in Hamburg und 19 Cent sind es bei der Sparda-Bank in Berlin. Wobei die beiden letztgenannten erst ab der sechsten bzw. ab der dritten SMS abkassieren. Am häufigsten wurden laut Umfrage Gebühren von etwa 10 Cent pro SMS vorgefunden«,
Bankkunden, die bisher pauschale Gebühren für SMS-TANs bezahlt haben, können das BGH-Urteil nutzen, um sich erst mal die Gebühren für die letzten drei Jahre zurückzuholen. Das können im Einzelfall durchaus 50 Euro sein. Ältere Ansprüche sind verjährt. Die Verbraucherschützer raten zum Blick auf die Gesamtkosten des Girokontos. Finanztip hat deshalb die Gesamtkosten von Girokonten analysiert und empfiehlt die Angebote der Deutschen Kreditbank (DKB), der Consorsbank und der Comdirect. dpa/nd