Kosten für Transport in Werkstatt muss Autohändler vorschießen
BGH stärkt Rechte beim Gebrauchtwagenkauf
Wer trägt die etwaigen Kosten für den Transport zur Werkstatt, wenn der Gebrauchtwagen kurz nach dem Kauf kaputt geht?
Autohändler müssen Verbrauchern die Kosten für den Transport eines kaputten Autos in die Werkstatt vorschießen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 19. Juli 2017 (Az. VIII ZR 278/16).
Hintergrund war der Streit eines Autohändlers mit einer Kundin über einen Transportkostenvorschuss. Die Richter gaben der Frau Recht: Sie durfte von dem Verkäufer verlangen, dass zunächst er den Transport des Autos von ihrem Wohnort in seine Werkstatt bezahlt.
Die Frau aus Schleswig-Holstein hatte den gebrauchten Smart über ein Online-Portal bei einem Berliner Händler gekauft. Kurze Zeit später trat ein Motorschaden auf. Der Verkäufer bot ihr an, den Wagen in Berlin zu reparieren. Für den Transport dorthin wollte die Klägerin einen Vorschuss von 280 Euro haben. Da sie darauf nie eine Antwort bekam, ließ sie das Auto woanders reparieren.
Bereits 2011 hatte der BGH entschieden, dass Verbraucher Anspruch auf einen Vorschuss für Transportkosten haben können. Finanzielle Belastungen sollten sie nicht davon abhalten, ihre Rechte geltend zu machen. Sie müssten deshalb vor »erheblichen Unannehmlichkeiten« geschützt werden. Der BGH muss- te nun klären, ob die Übernahme von Transportkosten eine solche Unannehmlichkeit für den Käufer ist.
»Die Organisation des Transports muten wir ihm zu. Dass er darüber hinaus auch in Vorlage tritt, ist ihm nicht zuzumuten«, so die Vorsitzende Richterin. Das sei eine faire Risikoverteilung. Für den Käufer sei dies nämlich auch nicht risikolos. Immerhin müsse er den Vorschuss zurückzahlen, sollte die Kaufsache doch keinen Mangel haben.
In dem konkreten Fall muss nun die Vorinstanz – das Landgericht Berlin – prüfen, ob das Auto überhaupt einen Motorschaden hatte. Nur dann müsste der Autohändler der Käuferin die Kosten von mehr als 2000 Euro ersetzen, die ihr durch die Reparatur bei einer anderen Werkstatt entstanden sind. dpa/nd