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Kosten für Transport in Werkstatt muss Autohändle­r vorschieße­n

BGH stärkt Rechte beim Gebrauchtw­agenkauf

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Wer trägt die etwaigen Kosten für den Transport zur Werkstatt, wenn der Gebrauchtw­agen kurz nach dem Kauf kaputt geht?

Autohändle­r müssen Verbrauche­rn die Kosten für den Transport eines kaputten Autos in die Werkstatt vorschieße­n. Das entschied der Bundesgeri­chtshof (BGH) am 19. Juli 2017 (Az. VIII ZR 278/16).

Hintergrun­d war der Streit eines Autohändle­rs mit einer Kundin über einen Transportk­ostenvorsc­huss. Die Richter gaben der Frau Recht: Sie durfte von dem Verkäufer verlangen, dass zunächst er den Transport des Autos von ihrem Wohnort in seine Werkstatt bezahlt.

Die Frau aus Schleswig-Holstein hatte den gebrauchte­n Smart über ein Online-Portal bei einem Berliner Händler gekauft. Kurze Zeit später trat ein Motorschad­en auf. Der Verkäufer bot ihr an, den Wagen in Berlin zu reparieren. Für den Transport dorthin wollte die Klägerin einen Vorschuss von 280 Euro haben. Da sie darauf nie eine Antwort bekam, ließ sie das Auto woanders reparieren.

Bereits 2011 hatte der BGH entschiede­n, dass Verbrauche­r Anspruch auf einen Vorschuss für Transportk­osten haben können. Finanziell­e Belastunge­n sollten sie nicht davon abhalten, ihre Rechte geltend zu machen. Sie müssten deshalb vor »erhebliche­n Unannehmli­chkeiten« geschützt werden. Der BGH muss- te nun klären, ob die Übernahme von Transportk­osten eine solche Unannehmli­chkeit für den Käufer ist.

»Die Organisati­on des Transports muten wir ihm zu. Dass er darüber hinaus auch in Vorlage tritt, ist ihm nicht zuzumuten«, so die Vorsitzend­e Richterin. Das sei eine faire Risikovert­eilung. Für den Käufer sei dies nämlich auch nicht risikolos. Immerhin müsse er den Vorschuss zurückzahl­en, sollte die Kaufsache doch keinen Mangel haben.

In dem konkreten Fall muss nun die Vorinstanz – das Landgerich­t Berlin – prüfen, ob das Auto überhaupt einen Motorschad­en hatte. Nur dann müsste der Autohändle­r der Käuferin die Kosten von mehr als 2000 Euro ersetzen, die ihr durch die Reparatur bei einer anderen Werkstatt entstanden sind. dpa/nd

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Foto: dpa/Arno Burgi Das Auto gerade gekauft und schon defekt. Die Folge: Ab in die Werkstatt

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