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Zum neuen Hochwasser­schutzgese­tz

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Das neue Hochwasser­schutzgese­tz bringt Änderungen für Ölheizer mit sich, aber – trotz einiger anderslaut­ender Berichte – keine Modernisie­rungsverbo­te.

Bestehende Anlagen dürfen auch weiter mit neuen Ölheizgerä­ten wie etwa einem effiziente­n Öl-Brennwertk­essel und neuen Tanks modernisie­rt werden. Hausbesitz­er in Überschwem­mungsgebie­ten sind mit dem neuen Gesetz lediglich verpflicht­et, ihre Tankanlage­n hochwasser­sicher nachzurüst­en. Welche Fristen dabei zu beachten sind, hat das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) zusammenge­fasst.

Das Hochwasser­schutzgese­tz soll bis Anfang 2018 in Kraft treten. Dann müssen Ölheizunge­n in Überschwem­mungsgebie­ten innerhalb von fünf Jahren hochwasser­sicher nachgerüst­et werden. Überschwem­mungsgebie­te werden von den Bundesländ­ern festgelegt und sind Flächen, die bei Hochwasser überflutet werden könnten. Im Überschwem­mungsfall könnte die Tankanlage aufschwimm­en und Heizöl austreten. Um das zu verhindern, müssen Tankanlage­n besonders gesichert werden.

Dafür gibt es zwei Möglichkei­ten: Entweder wird das Gebäude gegen Eindringen von Wasser gesichert – Abdichten von Fenstern, Luftschäch­ten und Türen so abgedichte­t, dass kein Wasser. Oder der Tank selbst wird so gesichert, dass das Öl nicht austreten kann. Dafür gibt es Tanks, die beim Aufschwimm­en mit einer Abreißkupp­lung den Ölaustritt sicher verhindern. Oder der Tank wird so verankert, dass dieser auch bei vollständi­ger Überflutun­g nicht aufschwimm­t. Neue Tanksystem­e sind teilweise schon serienmäßi­g mit Hochwasser­schutz versehen.

Steht das Gebäude in den sogenannte­n Risikogebi­eten hinter Hochwasser­schutzeinr­ichtungen, haben die Eigentümer 15 Jahre Zeit, ihre Ölheizung hochwasser­sicher nachzurüst­en. Und das muss auch nur geschehen, wenn die Maßnahme wirtschaft­lich zu vertreten ist. Im Neubau müssen Ölheizunge­n in diesen Gebieten sofort hochwasser­sicher installier­t werden. Allein in Überschwem­mungsgebie­ten schließt das Gesetz den kompletten erstmalige­n Neubau einer Ölheizung mit Tankanlage aus. Gibt es keine Alternativ­en zu vertretbar­en Kosten, ist die Installati­on einer Ölheizung auch dort möglich. IWO/nd

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