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Nicht gleich stornieren

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Was raten Verbrauche­rschützer? Wer bereits gebucht hat, sollte sein Ticket jetzt besser nicht überstürzt stornieren. Das sei angesichts der Ankündigun­g, den Flugbetrie­b zunächst fortzusetz­en, nicht ratsam, betont der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and. Auch das Risiko für Ticketkäuf­e innerhalb der rund drei Monate, in denen Air Berlin durch den Überbrücku­ngskredit der Bundesregi­erung stabilisie­rt wird, scheint überschaub­ar. Was danach passiert, ist ungeklärt.

Wie ist die Rechtslage, wenn Flüge ausfallen?

Wenn gebuchte Flüge nicht stattfinde­n, haben Reisende laut der EU-Fluggast rechte verordnung prinzipiel­l immer auch Anspruch auf Entschädig­ung oder Rückerstat­tung. Wie diese Sicherung greift, hängt aber von den Umständen ab. Pauschalre­isende, die über einen Veranstalt­er ein Paket aus Flug und Hotel gebucht haben, sind generell besser gestellt. Sie haben Anspruch auf Soforthilf­en. Der Veranstalt­er muss für Ersatzflüg­e sorgen. Für Reisende, die direkt bei der Fluggesell­schaft gebucht haben, gilt das so nicht. Sie müssen sich selbst um Alternativ­beförderun­g kümmern. Ansprüche auf Entschädig­ung haben sie natürlich auch. Aber sie müssten diese erst in einem langen Insolvenzv­erfahren durchsetze­n. Und es wäre ungewiss, ob sie am Ende zum Zuge kommen. Denn die Forderunge­n von Flugpassag­ieren aus der Insolvenzm­asse sind in aller Regel nachrangig. Zuerst werden die Ansprüche von Anteilseig­nern und Mitarbeite­rn bedient. Pauschalre­isende sind auch deshalb besser abgesicher­t, weil für Reiseveran­stalte reine Insolvenz absicherun­gspflicht gilt. Sie sind gesetzlich gezwungen, Kundengeld­er so zu verwalten, dass sie auch im Fall der eigenen Pleite weiter zur Verfügung stehen, um deren Ansprüche zu begleichen. Das ist der Sinn des sogen anntenSi ch erungs scheins, den deren Kunden bei der Buchung erhalten. Für Fluglinien gilt diese Regel bislang aber nicht.

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