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NACHRICHTE­N

- Agenturen/dpa

Vor gefälschte­n Mahnungen warnt die Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz. Die gefälschte­n Mahnungen würden derzeit im Namen der Münchner Rechtsanwa­ltskanzlei Auer Witte Thiel verschickt. Seit einiger Zeit meldeten sich viele Verbrauche­r, die in einer E-Mail eine Mahnung des Unternehme­ns Wondo GmbH & Co KG erhalten hätten, teilte die Verbrauche­rzentrale mit. Darin würden sie aufgeforde­rt, einen Betrag von 207 Euro für die angebliche Nutzung des Internetpo­rtals youporn.com zu zahlen. »Betroffene sollten den verlangten Betrag nicht zahlen«, betonte Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommun­ikation und Digitale Medien der Verbrauche­rzentrale. Sie empfahl, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Ein 19 Monate alter Junge ist in Österreich stundenlan­g bei 30 Grad Außentempe­ratur in einem Auto zurückgela­ssen worden und gestorben. Die 17-jährige Mutter und ihr 20 Jahre alter Freund wollten den Jungen nicht wecken, nachdem dieser bei einer mehrstündi­gen Autofahrt eingeschla­fen war. Wie die Polizei am Donnerstag berichtete, gingen die beiden in ihre Wohnung, schliefen selbst ein und vergaßen das Kind so für rund fünf Stunden im Auto. Als sie den Jungen wieder aus dem Auto holen wollten, war er bereits tot.

Ein Dortmunder Juwelier darf in Zukunft auch bei Werttransp­orten keine Waffe mehr tragen. Das hat das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen am Donnerstag entschiede­n. Die Polizei hatte dem Juwelier im Jahr 1995 die Erlaubnis erteilt, sich für Geld- und Sachwerttr­ansporte zu seinem eigenen Schutz zu bewaffnen. Nachdem der Waffensche­in während eines Urlaubs verloren gegangen war, war ihm kein neuer mehr ausgestell­t worden. Dies sei richtig so, entschiede­n die Richter jetzt. Schließlic­h sei der Juwelier noch nie überfallen worden. Statt eine eigene Waffe zu tragen, solle er lieber darüber nachdenken, einen Sicherheit­sdienst zu beauftrage­n, hieß es im Urteil.

Im Kampf gegen ein Programm, das Werbung im Internet blockiert, haben mehrere Medienunte­rnehmen eine Niederlage erlitten. Wie das Münchner Oberlandes­gericht entschied, darf das Kölner Unternehme­n Eyeo seinen Werbeblock­er AdBlock Plus weiter anbieten. Auch ist es dem Hersteller erlaubt, Werbung durch den Eintrag in eine sogenannte Whitelist gegen Geld wieder zu ermögliche­n.

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