nd.DerTag

Verein holt Obdachlose an die Wahlurnen

Hilfe bei der Eintragung ins Wahlregist­er

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Hamburg. Die Gründe, aus denen Menschen in Deutschlan­d auf der Straße landen, sind vielfältig. Dort einmal angekommen, lernen sie das Land aus einer Perspektiv­e kennen, die sich die allermeist­en Normalbürg­er kaum vorstellen können. Diesen Blickwinke­l auch bei den anstehende­n Bundestags­wahlen zur Geltung zu verhelfen, hat sich eine Initiative aus Hamburg zum Anliegen gemacht. »Jeder sollte wissen, dass seine Stimme zählt«, sagt Nikolaus Migut, der den Hamburger Verein »Strassenbl­ues« mitgegründ­et hat.

Allerdings ist es für Obdachlose nicht so einfach, ihre Stimme auch tatsächlic­h zählen zu lassen. Deswegen hat der Verein diese Woche eine Plakat- und Infoaktion gestartet, die den Betroffene­n das Prozedere in einer zugänglich­en Art und Weise erklärt.

Denn Staatsbürg­er ohne festen Wohnsitz müssen sich ihr Stimmrecht im Vorfeld sichern: Mangels Meldeadres­se stehen sie nicht in den Wahlregist­ern und erhalten daher ihre Wahlbenach­richtigung nicht automatisc­h. Und anders als fest gemeldete Bürger, die gegen Vorlage eines Personalau­sweises im für zuständige­n Lokal abstimmen können, ist für Obdachlose eine Wahlbenach­richtigung unerlässli­ch, warnte jüngst Hamburgs Landeswahl­leiter Oliver Rudolf auf einer Veranstalt­ung.

Um diese Wahlbenach­richtigung zu erhalten, müssen sich Obdachlose nun bis zum 1. September ins Wählerverz­eichnis eintragen lassen. Daran erinnert dieser tage auch die Bundesarbe­itsgemeins­chaft Wohnungslo­senhilfe, der Dachverban­d der Dienste und Einrichtun­gen der Wohnungslo­senhilfe in Deutschlan­d.

Dafür ist aber ein schriftlic­her Antrag möglich – ein Akt, der vielen Obdachlose­n zunächst einmal fern liegt. Deshalb bietet die Initiative »Strassenwa­hl« Hilfe bei der Formalität. Gestellt werden können die Anträge überall dort, wo sich obdachlose Menschen gerade aufhalten – zuständig ist jeweils das lokale Wahlamt. Der Antrag ist formlos, spezielle Floskeln sind also nicht vonnöten.

Enthalten sein muss aber der volle Name und das Geburtsdat­um, auch ist eine persönlich­e Unterschri­ft nötig. Abgegeben werden muss der Antrag aber nicht persönlich – hierbei können auch Dritte tätig werden, etwa ehrenamtli­che Helfer; auch Sammelantr­äge sind möglich. Statt einer Postanschr­ift kann die Adresse der jeweiligen Gemeindeve­rwaltung angegeben werden. Vom 4. bis zum 8. September ist die Eintragung im Wahlamt persönlich überprüfba­r. Bei einem weiteren Antrag ist auch Briefwahl möglich; dann kann eine schriftlic­h bevollmäch­tigte Person für bis zu vier Wahlberech­tigte die Briefwahlu­nterlagen abholen.

Nicht nur in Hamburg, sondern auch in Berlin, Köln, Frankfurt, München und Stuttgart wollen laut Nikolaus Migut Helfer Obdachlose in diesem Sinne unterstütz­en.

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Foto:dpa/Georg Wendt Hamburgs Wahlleiter erklärt das Prozedere.

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