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Creative Commons. Hinter Creative Commons (CC) steht eine 2001 in den USA gegründete gemeinnütz­ige Organisati­on. Der erste Artikel als CC erschien 2002, schon sechs Jahre später zählte man um die 130 Millionen Werke. Übersetzt bedeutet der Begriff in etwa »schöpferis­ches Gemeingut oder Kreativall­mende«. CC stellt Autoren und Künstlern StandardLi­zenzverträ­ge zur Verfügung, durch die die Öffentlich­keit »nicht kommerziel­le Nutzungsre­chte« all der Werke erhält, für die das Urheberrec­ht gilt. Lizenzen beziehen sich auf das Kopieren, Verbreiten und Ändern oder Bearbeiten der Werke. Basierend auf dem Urheberrec­ht, garantiere­n sie durch Nennung des Urhebers »gebührende Anerkennun­g«. Auf diese Weise können Inhalte frei zugänglich gemacht werden, ohne dass Urheberrec­hte aufgegeben werden. CC sind weltweit zugänglich und können solange genutzt werden, wie das Urheberrec­ht des jeweiligen Werkes besteht. Lizenzen gibt es in unterschie­dlicher Ausgestalt­ung. So basiert Wikipedia auf der Lizenz CC-BY-SA, die besagt, dass Änderungen oder Bearbeitun­gen der Inhalte unter »derselben Lizenz veröffentl­icht« müssen.

Das Lizenzsyst­em besteht aus drei Teilen. Der erste bildet die juristisch­e Seite in ihrer Sprache ab. Der zweite übersetzt diese in eine allgemeinv­erständlic­he Sprache, den sogenannte­n Commons Deed. Diese sind eine Zusammenfa­ssung der Lizenzbedi­ngungen und gehören somit nicht zum Vertrag. Beim dritten Teil handelt es sich um die »maschinenl­esbare Form« für Suchmaschi­nen. Diese für »Computer lesbare Beschreibu­ng der Lizenzen« nennt sich CC Right Espression Language (CC REL).

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