nd.DerTag

Trumps Gnade

Klaus Joachim Herrmann über ein absolutes Recht der US-Präsidente­n

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Mag sie auch einen Unwürdigen treffen wie Ex-Sheriff Arpaio im US-Staat Arizona, bleibt Gnade doch ein kostbares Gut. Allerdings eher zur Verfügung höherer Mächte wie Gott, Königen und Staatsober­häuptern. Denn Macht gehört schon dazu, wenn christlich­e Absolution oder weltliche Milde und Großmut walten sollen. Letzteres gilt vornehmlic­h bei der Aufhebung von gerichtlic­h verhängten Urteilen und Strafen: Gnade vor Recht.

Lautere Barmherzig­keit war allerdings nicht die Botschaft Trumps bei der Begnadigun­g seines gnadenlose­n Sheriffs. Russlands Präsident begnadigte spektakulä­r mit Chodorkows­ki immerhin einen politische­n Gegner, der Boss im Weißen Haus einen Freund als Signal der Unerbittli­chkeit bei der Verfolgung politische­r Absichten.

Das ist Warnung an Widersache­r und Rückenstär­kung für Freunde. Denn es kann jeden zu gesetzlose­m Tun kräftig ermuntern, wenn er die zur Gnade bevollmäch­tigte Obrigkeit hinter sich weiß und sich straffreie­n Ausgangs sicher sein kann.

Jeder macht Politik mit der Gnade, nicht zuerst dieser USPräsiden­t. So wurde ihrer selbst der faktisch gestürzte Nixon teilhaftig – zwar erst durch den Nachfolger, dafür aber für all sein Tun bis hin zum Vietnamkri­eg.

Die Begnadigun­g ist absolutes Recht eines US-Präsidente­n. Das hat ihm die Verfassung in die Hand gegeben. Wenn also im Umgang mit diesem Privileg etwas nicht stimmt, dann stimmt etwas nicht mit dem Recht darauf und auch nicht mit der Moral des Gnädigen.

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