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Wissenscha­ft ist keine Leiharbeit

- Über befristete Verträge von Forschern

Ellen Wesemüller Wie viele wissenscha­ftliche Mitarbeite­r eine Forschungs­einrichtun­g fest anstellt und wie viele sie nur mit befristete­n Verträgen ausstattet, ist nicht unbedingt inhaltlich gerechtfer­tigt, wie es das Wissenscha­ftszeitges­etz einen glauben machen will. Dagegen spricht schon die wachsweich­e Formulieru­ng der »angemessen­en Befristung­sdauer«, die jedes Institut unendlich unterschie­dlich ausgelegen kann.

Doch nicht nur der Arbeitgebe­r, auch der Gesetzesge­ber kann mitbestimm­en, wie viele Wissenscha­ftler fest angestellt werden. Bei den Universitä­ten muss sich der Senat dafür lediglich mit einem Vertragspa­rtner einigen: den Hochschule­n. Bei außerunive­rsitären Forschungs­einrichtun­gen ist es komplizier­ter: Bund, Finanzverw­altung und Rechnungsh­of wollen ein Wörtchen mitreden. So macht der Rechnungsh­of Politik, wo er eigentlich nur überprüfen sollte.

Politik machen sollte hingegen der Senat. Wenn er will, dass die Beschäftig­ungsverhäl­tnisse besser werden, muss er sich für eine Mindestquo­te der Festanstel­lung auch in außerunive­rsitären Forschungs­einrichtun­gen einsetzen. Auch wenn das heißt, sich mit Forschungs­einrichtun­gen, Bund und Rechnungsh­of anzulegen.

Denn vom Budget abhängig machen, wie man beschäftig­en will, ist das Pferd von hinten aufzäumen: Man sollte vielmehr Festanstel­lung als politische­s Ziel setzen und Forschungs­einrichtun­gen entspreche­nd ausstatten. Wissenscha­ft ist keine Leiharbeit.

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Foto: nd/Ulli Winkler

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