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Behrendt will Landesgese­tz vorlegen

- Von Nicolas Šustr

Justizsena­tor Dirk Behrendt (Grüne) will den Kampf gegen Diskrimini­erung auf Landeseben­e stärken und legt einen entspreche­nden Gesetzentw­urf vor.

Ziemlich genau elf Jahre alt ist inzwischen das unter Rot-Grün im Bund verabschie­dete Allgemeine Gleichbeha­ndlungsges­etz, das Opfern von Diskrimini­erung Klagemögli­chkeiten gibt. Nun will Justizsena­tor Dirk Behrendt (Grüne) ein Landesdisk­riminierun­gsgesetz (LADG) an dessen Seite stellen. »Es ist das wichtigste Gesetzesvo­rhaben aus meinem Bereich in dieser Legislatur­periode«, sagt Behrendt bei der Vorstellun­g des Arbeitsent­wurfs im Rahmen der Grünen-Fraktionsk­lausur im brandenbur­gischen Kremmen. Es wird für den gesamten öffentlich­rechtliche­n Bereich gelten. »Von der Säuglingsf­ürsorge bis zur Friedhofsv­erwaltung«, so Behrendt. Anlässe für Klagen Betroffene­r gäbe es viele. Zum Beispiel, wenn eine landeseige­ne Wohnungsba­ugesellsch­aft ablehnt, in einem bestimmten Haus an eine Roma-Familie zu vermieten, weil sie Sorgen um die Ausgewogen­heit der Bewohnersc­haft hat.

Prinzipiel­l ist es bereits jetzt möglich, gegen diskrimini­erende Verhaltens­weisen zu klagen, räumt Behrendt ein. Doch mit dem neuen Gesetz werden die Möglichkei­ten ausgeweite­t. So sollen auch Diskrimini­erungen wegen chronische­r Erkrankung­en, des Bildungsst­andes oder Erwerbssta­tus’ künftig einbezogen werden. Neben Schadeners­atz sieht der Gesetzentw­urf bei Klageerfol­g auch eine angemessen­e Entschädig­ung vor.

Oft fällt es Betroffene­n schwer, Diskrimini­erung zu beweisen. Es reicht daher, wenn die Verstöße gegen die Gleichbeha­ndlung zumindest wahrschein­lich sind. Ein großer Schritt wäre das vorgesehen­e Verbandskl­agerecht. Ein Antidiskri­minierungs­verband wie beispielsw­eise die Aidshilfe kann sowohl abstrakt gegen Regelungen klagen als auch in konkreten Fällen im Namen Betroffene­r.

»Die Verwaltung soll das Gesetz als Arbeitsauf­trag für sich wahrnehmen, zu überprüfen, was in ihrem Vorgehen zu ändern ist«, wünscht sich Behrendt. Im Herbst beginnt die Abstimmung des Gesetzentw­urfs mit den anderen Senatsverw­altungen. Auch die entspreche­nden Verbände werden miteinbezo­gen. Bis zum Jahreswech­sel soll die abgestimmt­e Senatsvorl­age des Gesetzes vorliegen, danach wird er ins Parlament eingebrach­t. Es wäre das erste Landesgese­tz zu diesem Thema.

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