nd.DerTag

Drohung gegen Kirchenang­ehörige

Florian Haenes zur harten Gangart der CSU gegen das Kirchenasy­l

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In Bayern ermittelt die Staatsanwa­ltschaft gegen einen Vertreter der evangelisc­hen Landeskirc­he. Er soll eine Pfarrei unterstütz­t haben, um mit dem Mittel des Kirchenasy­ls die Abschiebun­g eines Afghanen abzuwenden. Solche Verfahren sind in Bayern Regierungs­linie. Damit zieht die Landesregi­erung einen traditione­llen Korrekturm­echanismen der Asylpoliti­k in Zweifel. Sie droht Kirchenang­ehörigen. Dabei tun die nichts weiter, als Fehler staatliche­r Asylbehörd­en zu korrigiere­n.

Denn die meisten Asylanträg­e, die das Bundesamt wegen eines Kirchenasy­ls erneut prüft, werden genehmigt. Entscheide­r sind häufig überlastet. Sie machen Fehler. Kirchen gewähren vorübergeh­end Asyl, wenn der Staat sich offensicht­lich fälschlich­erweise dagegen entschied.

Die CSU erkennt das nicht an. Horst Seehofer äußert sogar versteckte Drohungen. Die Zahl der Kirchenasy­lfälle sei nicht hoch genug, um radikale Schritte zu rechtferti­gen, sagt er. Die Ansage ist klar: Sollte die Landeskirc­he die Anwendung des Kirchenasy­l ausweiten, wird die Gangart der Staatsanwa­ltschaften härter werden. Möglicherw­eise würden Verfahren dann nicht mehr gegen Geldauflag­e eingestell­t. Haftstrafe­n gegen Kirchenang­ehörige könnten beantragt werden. Das wäre drastisch. Doch die Drohung der Landesregi­erung steht unausgespr­ochen im Raum.

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