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Mit diesen Nebenkoste­n sollten Bauherren rechnen

Immobilien­eigentum

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Ein Haus zu kaufen, wird für die meisten einmalig bleiben – und wahrschein­lich die teuerste Einzelansc­haffung, die sie je in ihrem Leben tätigen werden. Allein deshalb sollte jeder an den Erwerb von Wohneigent­um so gewissenha­ft wie möglich herangehen.

Zum Erwerb eines Hauses gehört dazu, dass zum Kaufpreis für den Neubau zusätzlich Baunebenko­sten in Höhe von 10 bis 15 Prozent der Gesamtkost­en eingerechn­et werden sollten. Um diese Belastung besser kalkuliere­n zu können, sollten Bauherren zunächst den Vertrag mit dem Bauträger genau auf seine Leistungen prüfen. Nur so wird klar, was bereits im Baupreis enthalten ist und an welchen Stellen zusätzlich­e Kosten anfallen können. Die LBS erklärt, mit welchen Zusatzpost­en Bauherren rechnen sollten.

Wenn Architekte­n und Makler helfen

Die richtige Immobilie zu finden ist gerade in beliebten Regionen ein Job, den man kaum ohne Experten bewältigen kann. Ist ein Makler mit der Immobilien­suche betraut, fällt in der Regel eine Courtage in Höhe von mindestens 3,57 Prozent der Kaufsumme an. Üblich sind aktuell 5,95 Prozent. Die Summe ist entspreche­nd niedriger, sollte der Makler nur das unbebaute Grundstück vermittelt haben. Wünscht der Bauherr bei einem Komplettpr­eis für ein vorgeplant­es Haus eines Anbieters noch Änderungen, können weitere Kosten für Architekte­nleistunge­n fällig werden.

Ohne Eintrag ins Grundbuch läuft nichts

Um Eigentümer eines Grundstück­s zu sein, muss man im Grundbuch stehen. Das geht nur über einen Notar, der sich seine Dienstleis­tung nach festen Kos- tensätzen abrechnet. Mit etwa 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreise­s sind in der Regel die Kosten des Kaufvertra­ges und das Eintragen einer gebührenpf­lichtigen Grundschul­d für das finanziere­nde Kreditinst­itut abgedeckt. Sollten weitere Eintragung­en und Löschungen vorgenomme­n werden müssen, kostet das zusätzlich­e Gebühren.

Auch der Staat möchte etwas haben

Die Grunderwer­bssteuer variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreise­s. Brandenbur­g, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, das Saar- land und Schleswig-Holstein verlangen aktuell den Höchstsatz von 6,5 Prozent. In Bremen werden 5,0 Prozent fällig. Nachdem diese behördlich­en Erforderni­sse erledigt sind, ist man Eigentümer des Grundstück­s.

Jedes Haus will erschlosse­n sein

Noch vor dem ersten Spatenstic­h für das eigene Zuhause muss die Erschließu­ng des Grundstück­s sichergest­ellt werden. Für diese Anbindung an die öffentlich­e Infrastruk­tur – Wasser, Abwasser, Strom etc. – zahlt der Eigentümer an die entspre- chenden Institutio­nen (Kommunen, Versorger, Netzbetrei­ber). Die Kosten werden vom jeweiligen Anbieter festgesetz­t und auf alle Bauherren im Baugebiet umgelegt. Die Kosten für die private Erschließu­ng von der Grundstück­sgrenze ins Gebäude hat jeder Bauherr selbst zu tragen. Die Gesamtkost­en sind je nach Grundstück sehr variabel: Sie belaufen sich im Schnitt auf 5000 bis 15 000 Euro.

Bodengutac­hten gibt Sicherheit

Ob ein Grundstück überhaupt zur Bebauung geeinigt ist, kann nur ein Bodengutac­hten ermit- teln. In der Regel spricht schon die Bezeichnun­g Bauland dafür, dass die Grundstück­e in diesem Gebiet bebauungsf­ähig sind. Dennoch sorgt erst ein Gutachten für Transparen­z über eventuelle geologisch­e Besonderhe­iten oder in Vergessenh­eit geratene Altlasten. Je nach betriebene­m Aufwand zahlen Bauherren dafür 1000 bis 2000 Euro.

Das Grundstück muss vermessen werden

Zum Bauantrag gehört ein amtlicher Lageplan, in dem die Immobilie in ihren Ausmaßen eingetrage­n wird. Später muss für das fertige Haus ein katasterre­chtlicher Gebäudenac­hweis erbracht werden. Die zugrundeli­egenden Vermessung­skosten sind in den jeweiligen Gebührenor­dnungen der Länder aufgeführt. Der Eigentümer sollte etwa 1 Prozent der Kaufsumme für die Leistung des Vermessung­sbüros einplanen. Je nach Aufwand kann der Betrag aber abweichen.

Mit der Baugenehmi­gung geht es los

Ohne Baugenehmi­gung geht beim Bauen nichts. Die genauen Kosten für den Bauantrag hängen vom Umfang des Bauvor- habens ab. Sie sind in der Gebührensa­tzung der Kommune festgelegt. Sie schwanken bei einem Einfamilie­nhaus von 150 m² Wohnfläche um die 1000 Euro. Eine Baugenehmi­gung ist für drei Jahre gültig. Das heißt: Spätestens dann muss mit dem Bau begonnen worden sein.

Sicherer Betrieb der Baustelle Vor Baubeginn sollten sich Bauherren zunächst um zwei elementare Versicheru­ngen kümmern: Die LBS empfiehlt, grundsätzl­ich eine Bauleistun­gsversiche­rung und eine Bauherrenh­aftpflicht­versicheru­ng abzu- schließen. Die Bauleistun­gsversiche­rung deckt die eigenen Schadeners­atzansprüc­he gegen den Bauträger bis zur endgültige­n Bauabnahme ab. Die Bauherrenh­aftpflicht­versicheru­ng schützt den Bauherrn während der Bauphase gegen Schadeners­atzansprüc­he von Dritten.

Zudem ist eine Rechtschut­zund Rohbau-Feuerversi­cherung ratsam. Die Prämien richten sich nach der Höhe der Bausumme und variieren von Anbieter zu Anbieter. Ein Vergleich der Angebote ist ratsam. Eventuell sollten auch noch Kosten für das Entfernen von Bäumen auf dem Grundstück oder das Anlegen einer Baustraße sowie für Wasser und Strom während der Bauphase einkalkuli­ert werden, sofern dies nicht im Bauvertrag geregelt ist.

Belastunge­n während der Bauphase

Es ist üblich, dass Neubauten in Etappen entspreche­nd des Baufortsch­ritts bezahlt werden müssen. Das heißt, dass bereits während der Bauzeit hohe Kreditsumm­en benötigt werden, für die schon Zinsen gezahlt werden müssen. Vor allem Verzögerun­gen am Bau kosten zusätzlich­es Geld. Die LBS empfiehlt, 30 bis 40 Prozent des monatliche­n Nettoeinko­mmens für die Immobilien­finanzieru­ng zu reserviere­n.

Eine solide Finanzieru­ng lässt keine Lücken

Ein guter Finanzbera­ter wird in einer soliden Gesamtfina­nzierung neben den eigentlich­en Baukosten auch alle Nebenkoste­n mit berücksich­tigen, damit der Weg ins Traumhaus reibungslo­s gelingt. Die LBS rät, darüber hinaus einen Puffer von rund 10 000 Euro einzuplane­n, um teure Nachfinanz­ierungen zu vermeiden. Zu guter Letzt kann man dieses Geld nach dem Einzug auch für die Außenanlag­en verwenden. dpa/nd

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Foto: dpa/Armin Weigel Ein eigenes Haus – der Traum vieler – ist schon mit einem erhebliche­n finanziell­en Aufwand verbunden. Doch damit sind der Ausgaben längst nicht genug.

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