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Hohe Hürden für Familiensc­hutz

Familienzu­sammenführ­ung von Geflüchtet­en könnte nach der Bundestags­wahl wieder auf die Tagesordnu­ng kommen

- Von Haidy Damm

In den vergangene­n zwei Jahren hat die Bundesregi­erung den Familienna­chzug bei Geflüchtet­en eingeschrä­nkt. Die Opposition­sparteien im Bundestag wollen das ändern. Bleiben Kinder oder Ehepartner zurück, bestimmt die Angst um deren Sicherheit den Alltag vieler Geflüchtet­er. Der Menschenre­chtsbeauft­ragte des Europarats, Nils Muiznieks, mahnte kürzlich, Integratio­n könne nur gelingen, wenn sie mit ihren Familien vereint seien. Horst Seehofer dagegen bezeichnet­e Familienna­chzug am Mittwoch gegenüber der »Bild« als »Irrweg für Flüchtling­e, die nur vorübergeh­end bleiben können«

Auch auf Drängen des CSU-Politikers hatte Deutschlan­d die Hürden beim Familienna­chzug erhöht: 2016 setzte die Bundesregi­erung mit dem »Asylpaket II« den Familienna­chzug für Geflüchtet­e, denen sogenannte­r subsidiäre­r Schutz zuerkannt wird, bis März 2018 aus. Erst danach dürfen die Betroffene­n überhaupt beantragen, ihre Angehörige­n zu sich nach Deutschlan­d zu holen.

Der subsidiäre Schutz stellt im Vergleich zum Schutz nach der Genfer Flüchtling­skonventio­n einen vergleichs­weise niedrigere­n Schutzstat­us dar. Ihn bekommen all jene Asylsuchen­de, die zwar nicht individuel­l verfolgt werden, denen in ihrem Herkunftsl­and jedoch die Todesstraf­e, Folter oder ein ernsthafte­r Schaden droht. Verbunden ist das mit einer zunächst nur einjährige­n Aufenthalt­serlaubnis. Zudem ist es seit der Gesetzesän­derung ein effektives Mittel, den Familienna­chzug zu begrenzen. Bis dahin erhielten syrische Kriegsflüc­htlinge den vollen Flüchtling­sschutz. Und der subsidiäre Flüchtling­sschutz schränkte den Familienna­chzug zu der Zeit nicht einmal ein.

Mit gutem Grund: Das Recht auf Familienna­chzug ergibt sich aus dem »besonderen Schutz der Ehe und Familie«, der sowohl im Grundgeset­z als auch in der Europäisch­en Menschenre­chtskonven­tion verbrieft ist – und den besonders die Christdemo­kraten unter Schutz stellen. Menschenre­chtsorgani­sationen wie Pro Asyl kritisiert­en die Beschränku­ngen des Fa- miliennach­zuges als »familienfe­indliche Praxis« und forderten vor der Bundestags­wahl vergeblich, die Beschränku­ng aufzuheben.

Die Opposition im Bundestag unterstütz­t die Forderung. Die LINKE will den Familienna­chzug auf weitere Angehörige ausweiten. Die Grünen schreiben: »Nur wer seine Familie in Sicherheit und in seiner Nähe weiß, kann sich auf die neue Heimat mit aller Kraft einlassen.« Zumindest nicht verlängern will die SPD den ausgesetzt­en Familienna­chzug, nachdem sie in der Großen Koalition zugestimmt hatte. Während der Familienna­chzug weder bei der CDU noch bei der FDP im Wahlprogra­mm auftaucht, fordert die AfD, generell keine Familienmi­tglieder nach Deutschlan­d zu lassen.

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