nd.DerTag

Ausnahmswe­ise mit Hebamme

Ulrike Henning über eine weitere Verschlech­terung der Geburtshil­fe

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Der Beschluss der Schiedsste­lle zu den neuen Arbeits- und Abrechnung­sbedingung­en für Hebammen stellt nur oberflächl­ich betrachtet eine Verbesseru­ng dar. Die Krankenkas­sen verweisen auf neu abrechenba­re Leistungen in Beratung und Geburtsvor­bereitung. Sie sehen eine persönlich­ere Betreuung der Mütter erreicht, weil nun jede Hebamme maximal zwei Schwangere betreuen und abrechnen kann. Diese Begrenzung gilt aber unabhängig davon, wie die jeweilige Klinik gerade personell besetzt ist. Was heißt das in der Praxis? Zwei glückliche Mütter teilen sich eine Hebamme, bei den vier anderen im Kreißsaal schaut nur noch gelegentli­ch ein Arzt vorbei?

Der Deutsche Hebammenve­rband fordert seit Jahren eine Eins-zu-EinsBetreu­ung während der Geburt, musste aber auch mit ansehen, wie sich immer mehr freiberufl­iche Kolleginne­n aus der Geburtshil­fe zurückzoge­n. Einen neuen Anreiz für den Beruf schafft der aktuelle Schiedsspr­uch nicht. Die vorgesehen­e 17-prozentige Erhöhung der Vergütung ist ein Klacks, weil sie von einem niedrigen Niveau ausgeht. Erst ab Juli 2020 sind diese Honorare wieder verhandelb­ar. Soll werdenden Müttern nun tatsächlic­h die Entbindung in Großbritan­nien oder Norwegen empfohlen werden? Dort betreut eine Hebamme im Jahr (pro Vollzeitst­elle) nicht mal ein Drittel der 100 Geburten, für die ihre Kollegin in Deutschlan­d gerade stehen muss.

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