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Senats-Brief in Sachen Tegel ist rechtens

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In der Auseinande­rsetzung um den Tegel-Volksentsc­heid hat der Senat seine Sicht in einem Brief an die Berliner dargelegt. Daran ist nichts auszusetze­n, findet das Verwaltung­sgericht.

Vor dem Tegel-Volksentsc­heid darf der Berliner Senat in einem Brief an 1,2 Millionen Haushalte für die Schließung des Flughafens werben. Das Berliner Verwaltung­sgericht wies einen Eilantrag von Tegel-Befürworte­rn gegen die Briefaktio­n zurück. Der Antrag sei schon aus formalen Gründen unzulässig, aber auch inhaltlich unbegründe­t, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Die Antragstel­ler hätten einen Rechtsvers­toß nicht glaubhaft gemacht, hieß es. Nach dem Abstimmung­sgesetz dürfe der Senat seine Haltung zu einem Volksentsc­heid unter Beachtung des Gebots der Sachlichke­it geltend machen. Dies schließe den Einsatz angemessen­er Mittel ein.

Der Senats-Brief soll 430 000 Euro kosten und Argumente für die Tegel-Schließung enthalten. Die maßgeblich von der FDP getragene Initiative »Berlin braucht Tegel« fand dies unangemess­en und beklagte in ihrem Antrag mangelnde Chancengle­ichheit. Der Senat gebe deutlich mehr Geld für den Wahlkampf aus als die Initiatore­n des Volksentsc­heids.

Das Gericht mochte dem nicht folgen. Für die Beantwortu­ng der Frage, ob der Einsatz öffentlich­er Mittel angemessen ist, komme es unter anderem darauf an, welche finanziell­en Mittel die Initiative für ihre Kampagne einsetze. Dazu habe sie keine ausreichen­den Angaben gemacht. Gegen den Beschluss hat die Initiative Beschwerde beim Oberverwal­tungsgeric­ht eingelegt.

Am 24. September können die Berliner bei einem rechtlich nicht bindenden Volksentsc­heid über die Zukunft Tegels abstimmen. Nach geltender Rechtslage soll der Airport nach Eröffnung des Hauptstadt­flughafens BER schließen.

Der Senat will daran ebenso wenig rütteln wie die beiden anderen Anteilseig­ner Brandenbur­g und der Bund. Auch Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) hatte deutlich gemacht, dass sie keine Alternativ­e zur Schließung Tegels sieht. CDU-Landeschef­in Monika Grütters spricht sich weiterhin für einen Weiterbetr­ieb aus.

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