NACHRICHTEN
Die Wiederbelebung eines 19Jährigen haben in Frankfurt am Main bis zu 60 Menschen erheblich erschwert. Der junge Mann, der inzwischen außer Lebensgefahr ist, war in der Frankfurter Innenstadt zusammengebrochen. Die herbeigerufenen Sanitäter und der Notarzt wurden bei ihrer Arbeit jedoch von bis zu 60 Menschen »massiv gestört«, wie die Polizei berichtete. Die zur Unterstützung herbeigerufene Polizei sei ebenfalls behindert worden. Ein Beamter wurde geschubst, als er versuchte, den Weg für die Rettungskräfte frei zu halten und die Menge zu beruhigen. Ein ebenfalls 19 Jahre alter Mann habe mit Rufen wie »Die Polizei schlägt immer Leute!« die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Infolgedessen hätten sich immer mehr Menschen zu der Gruppe gesellt und die Rettungsmaßnahmen erschwert. Erst als weitere Polizisten eintrafen, konnte der 19-Jährige ungestört reanimiert werden.
Eine Kronzeugin hat im Prozess um den millionenschweren Betrug in der ambulanten Pflege vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Zuvor hatte die Angeklagte einen sogenannten Deal mit dem Gericht vereinbart. Im Gegenzug für ihr Geständnis, sollte es sich als umfassend und wahr erweisen, hatte ihr der Richter eine Strafe von höchstens drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis zugesagt. Bei der Pflege von Patienten sollen mehrere Angeklagte mit falschen Abrechnungen mindestens 8,5 Millionen Euro ergaunert haben.
Zwei Berufssoldaten der Theodor-Blank-Kaserne in Rheine sollen bei der Auszahlung von Wehrsold, Entlassungsgeld und Zuschlägen an ihre Kameraden jahrelang in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Seit Mittwoch müssen sich die 40 und 47 Jahre alten Männer wegen Untreue vor dem Landgericht Münster verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat über 200 Einzelfälle mit einem Gesamtschaden von rund 230 000 Euro aufgelistet. Die Angeklagten sollen Kameraden zu viel Geld überwiesen haben. Nachdem das Geld auf deren Konten eingegangen war, sprachen sie die Empfänger angeblich an und baten um Rückzahlung der unberechtigt erhaltenen Summe in bar. Der 40jährige Angeklagte legte ein Geständnis ab.
Im Prozess um den Hungertod eines Jungen leugnet die Mutter, vorsätzlich gehandelt zu haben. Ihr sei zu keinem Zeitpunkt bewusst gewesen, dass etwas passieren könnte, sagte die 40-Jährige beim Prozessauftakt in Arnsberg. Die Frau muss sich wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge im Fall des zweijährigen Anakin und der vorsätzlichen Körperverletzung im Fall ihrer neun Monate alten Tochter verantworten. Die Mutter hatte ihren Sohn 2014 zwar wegen einer Magen-Darm-Infektion in eine Klinik gebracht. Dort starb der Junge aber einen Tag später, abgemagert bis auf die Knochen. Seine kleine Schwester konnten die Ärzte retten.