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NACHRICHTE­N

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Die Wiederbele­bung eines 19Jährigen haben in Frankfurt am Main bis zu 60 Menschen erheblich erschwert. Der junge Mann, der inzwischen außer Lebensgefa­hr ist, war in der Frankfurte­r Innenstadt zusammenge­brochen. Die herbeigeru­fenen Sanitäter und der Notarzt wurden bei ihrer Arbeit jedoch von bis zu 60 Menschen »massiv gestört«, wie die Polizei berichtete. Die zur Unterstütz­ung herbeigeru­fene Polizei sei ebenfalls behindert worden. Ein Beamter wurde geschubst, als er versuchte, den Weg für die Rettungskr­äfte frei zu halten und die Menge zu beruhigen. Ein ebenfalls 19 Jahre alter Mann habe mit Rufen wie »Die Polizei schlägt immer Leute!« die Aufmerksam­keit auf sich gezogen. Infolgedes­sen hätten sich immer mehr Menschen zu der Gruppe gesellt und die Rettungsma­ßnahmen erschwert. Erst als weitere Polizisten eintrafen, konnte der 19-Jährige ungestört reanimiert werden.

Eine Kronzeugin hat im Prozess um den millionens­chweren Betrug in der ambulanten Pflege vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Zuvor hatte die Angeklagte einen sogenannte­n Deal mit dem Gericht vereinbart. Im Gegenzug für ihr Geständnis, sollte es sich als umfassend und wahr erweisen, hatte ihr der Richter eine Strafe von höchstens drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis zugesagt. Bei der Pflege von Patienten sollen mehrere Angeklagte mit falschen Abrechnung­en mindestens 8,5 Millionen Euro ergaunert haben.

Zwei Berufssold­aten der Theodor-Blank-Kaserne in Rheine sollen bei der Auszahlung von Wehrsold, Entlassung­sgeld und Zuschlägen an ihre Kameraden jahrelang in die eigene Tasche gewirtscha­ftet haben. Seit Mittwoch müssen sich die 40 und 47 Jahre alten Männer wegen Untreue vor dem Landgerich­t Münster verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft hat über 200 Einzelfäll­e mit einem Gesamtscha­den von rund 230 000 Euro aufgeliste­t. Die Angeklagte­n sollen Kameraden zu viel Geld überwiesen haben. Nachdem das Geld auf deren Konten eingegange­n war, sprachen sie die Empfänger angeblich an und baten um Rückzahlun­g der unberechti­gt erhaltenen Summe in bar. Der 40jährige Angeklagte legte ein Geständnis ab.

Im Prozess um den Hungertod eines Jungen leugnet die Mutter, vorsätzlic­h gehandelt zu haben. Ihr sei zu keinem Zeitpunkt bewusst gewesen, dass etwas passieren könnte, sagte die 40-Jährige beim Prozessauf­takt in Arnsberg. Die Frau muss sich wegen des Vorwurfs der vorsätzlic­hen Körperverl­etzung mit Todesfolge im Fall des zweijährig­en Anakin und der vorsätzlic­hen Körperverl­etzung im Fall ihrer neun Monate alten Tochter verantwort­en. Die Mutter hatte ihren Sohn 2014 zwar wegen einer Magen-Darm-Infektion in eine Klinik gebracht. Dort starb der Junge aber einen Tag später, abgemagert bis auf die Knochen. Seine kleine Schwester konnten die Ärzte retten.

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