Justiz prüft Fährtickets von CDU-Politiker
Wegen Mietzuschüssen, wegen eines Abendessens für CDUKreistagsabgeordnete und wegen Fährtickets hat Landtagsvizepräsident Dieter Dombrowski nun mindestens Hudeleien.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt wegen Betrugsverdachts gegen den Landtagsvizepräsidenten Dieter Dombrowski (CDU). Dabei gehe es um Abrechnungen Dombrowskis bei der Landtagsverwaltung in Höhe von mehreren hundert Euro, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Christoph Lange, am Donnerstag. Dazu seien in der vergangenen Woche auch Räume im Landtag durchsucht worden, bestätigte Lange einen Bericht der »Potsdamer Neuesten Nachrichten«.
Dombrowski erklärte am Donnerstag, seines Wissens habe Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) »die Staatsanwaltschaft um die Prüfung von drei abgeschlossenen Verwaltungsvorgängen gebeten, die nun im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens untersucht werden«.
Er habe von Anfang April 2015 bis Ende August 2016 gemeinsam mit seiner Tochter eine ZweiRaum-Wohnung in Potsdam angemietet – für 624,80 Euro monatlich warm. Für drei Monate habe er bei der Parlamentsverwaltung einen Mietkostenzuschuss von 250 Euro monatlich beantragt und auch erhalten. Doch die Verwaltung habe ihn gebeten, die Wohnbereiche zu seiner Tochter detailliert abzugrenzen. Da ihm dies zu aufwendig gewesen sei, habe er verzichtet, den Zuschuss zurückgezahlt und die Wohnung fortan allein finanziert, erklärte Dombrowski.
Im Oktober 2016 habe er bei einem Treffen der CDU-Kreistagsfraktionen des Havellandes und des Partnerkreises Siegen-Wittgenstein ein Abendessen gegeben. Da die Landtagsverwaltung Bedenken äußerte, das Essen aus dem Repräsentationsfonds des Vizepräsidenten zu fördern, habe er seinen diesbezüglichen Antrag zurückgezogen und die Rechnung privat bezahlt.
Außerdem haben sich bei Dombrowski in den Jahren 2015 und 2016 rund 100 Tickets für eine Fähre angesammelt, die er in unregelmäßigem Abstand zur Erstattung einreichte. Eine Überprüfung habe ergeben, dass bei einzelnen Tickets im Gesamtwert von etwa 70 Euro nicht hinreichend belegt war, dass es sich wirklich um Dienstfahrten handelte. Er habe im Frühjahr 2017 entschieden, diesen Betrag zurückzuzahlen und künftig keine Tickets mehr einzureichen, erklärte Dombrowski. Die Öffentlichkeit habe einen besonderen Anspruch an die Redlichkeit von Amtsträgern, bemerkte er. »Ich habe mich deshalb regelmäßig im Zweifel gegen die Erstattung von Aufwendungen entschieden, so wie in den oben genannten Verwaltungsvorgängen auch«, sagte der Parlamentsvizepräsident. »Ich bin mir persönlich keiner Schuld bewusst und habe der Staatsanwaltschaft vollständige Kooperation angeboten.«