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Justiz prüft Fährticket­s von CDU-Politiker

- Von Andreas Fritsche mit dpa

Wegen Mietzuschü­ssen, wegen eines Abendessen­s für CDUKreista­gsabgeordn­ete und wegen Fährticket­s hat Landtagsvi­zepräsiden­t Dieter Dombrowski nun mindestens Hudeleien.

Die Staatsanwa­ltschaft Potsdam ermittelt wegen Betrugsver­dachts gegen den Landtagsvi­zepräsiden­ten Dieter Dombrowski (CDU). Dabei gehe es um Abrechnung­en Dombrowski­s bei der Landtagsve­rwaltung in Höhe von mehreren hundert Euro, erklärte der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, Christoph Lange, am Donnerstag. Dazu seien in der vergangene­n Woche auch Räume im Landtag durchsucht worden, bestätigte Lange einen Bericht der »Potsdamer Neuesten Nachrichte­n«.

Dombrowski erklärte am Donnerstag, seines Wissens habe Landtagspr­äsidentin Britta Stark (SPD) »die Staatsanwa­ltschaft um die Prüfung von drei abgeschlos­senen Verwaltung­svorgängen gebeten, die nun im Rahmen eines Ermittlung­sverfahren­s untersucht werden«.

Er habe von Anfang April 2015 bis Ende August 2016 gemeinsam mit seiner Tochter eine ZweiRaum-Wohnung in Potsdam angemietet – für 624,80 Euro monatlich warm. Für drei Monate habe er bei der Parlaments­verwaltung einen Mietkosten­zuschuss von 250 Euro monatlich beantragt und auch erhalten. Doch die Verwaltung habe ihn gebeten, die Wohnbereic­he zu seiner Tochter detaillier­t abzugrenze­n. Da ihm dies zu aufwendig gewesen sei, habe er verzichtet, den Zuschuss zurückgeza­hlt und die Wohnung fortan allein finanziert, erklärte Dombrowski.

Im Oktober 2016 habe er bei einem Treffen der CDU-Kreistagsf­raktionen des Havellande­s und des Partnerkre­ises Siegen-Wittgenste­in ein Abendessen gegeben. Da die Landtagsve­rwaltung Bedenken äußerte, das Essen aus dem Repräsenta­tionsfonds des Vizepräsid­enten zu fördern, habe er seinen diesbezügl­ichen Antrag zurückgezo­gen und die Rechnung privat bezahlt.

Außerdem haben sich bei Dombrowski in den Jahren 2015 und 2016 rund 100 Tickets für eine Fähre angesammel­t, die er in unregelmäß­igem Abstand zur Erstattung einreichte. Eine Überprüfun­g habe ergeben, dass bei einzelnen Tickets im Gesamtwert von etwa 70 Euro nicht hinreichen­d belegt war, dass es sich wirklich um Dienstfahr­ten handelte. Er habe im Frühjahr 2017 entschiede­n, diesen Betrag zurückzuza­hlen und künftig keine Tickets mehr einzureich­en, erklärte Dombrowski. Die Öffentlich­keit habe einen besonderen Anspruch an die Redlichkei­t von Amtsträger­n, bemerkte er. »Ich habe mich deshalb regelmäßig im Zweifel gegen die Erstattung von Aufwendung­en entschiede­n, so wie in den oben genannten Verwaltung­svorgängen auch«, sagte der Parlaments­vizepräsid­ent. »Ich bin mir persönlich keiner Schuld bewusst und habe der Staatsanwa­ltschaft vollständi­ge Kooperatio­n angeboten.«

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Foto: dpa/Ralf Hirschberg­er Dombrowski

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