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Getrennte Anträge für Jüdisches Erbe

Thüringen und Rheinland-Pfalz verzichten auf Kooperatio­n

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Mainz. Rheinland-Pfalz und Thüringen haben sich nicht auf einen gemeinsame­n Welterbe-Antrag für die Zeugnisse jüdischer Kultur einigen können. Beide Länder bemühen sich stattdesse­n weiter mit zwei getrennten Anträgen darum, dass die Mainz, Worms und Speyer sowie die Alte Synagoge und das Ritualbad in Erfurt in die Welterbe-Liste der UNESCO aufgenomme­n werden. Dieses Vorgehen habe eine Expertenko­mmission empfohlen, teilten die zuständige­n Kulturmini­ster aus Mainz und Erfurt, Konrad Wolf (SPD) und Benjamin-Immanuel Hoff (LINKE), am Mittwoch mit.

Getrennte Anträge seien »konzeption­ell konsistent­er, überzeugen­der und auch für das weitergehe­nde Verständni­s von jüdischem Erbe in Deutschlan­d umfassende­r dargestell­t«, zitierte das Mainzer Ministeriu­m aus dem Fazit der Experten. Der wissenscha­ftliche Austausch zwischen beiden Ländern sei stets konstrukti­v verlaufen, erklärte der rheinlandp­fälzische Ressortche­f Wolf. Sein thüringisc­her Amtskolleg­e Hoff versichert­e, es gehe »nicht um ein Gegeneinan­der der vier Städte«. Anfang des Jahres hatte das Land Thüringen die Rheinland-Pfälzer noch dafür kritisiert, dass sie die gemeinsame Bewerbung zu zögerlich prüfen würden.

Die Kulturmini­sterkonfer­enz hatte im Jahr 2014 sowohl die rheinland-pfälzische­n Städte als auch die Alte Synagoge und das jüdische Ritualbad von Erfurt in die deutsche Vorschlags­liste für neue Welterbest­ätten aufgenomme­n. Mit dem Jüdischen Friedhof in Hamburg-Altona gibt es sogar noch einen dritten Welterbe-Antrag aus Deutschlan­d mit jüdischem Kontext.

Die drei Gemeinden am Rhein gelten als geistiges Zentrum des mittelalte­rlichen Judentums in Zentraleur­opa. Von der einst reichen jüdischen Kultur sind nach einer Vielzahl von Kriegen und Pogromen heute nur noch einige Reste erhalten, insbesonde­re der mittelalte­rliche Friedhof »Heiliger Sand« und die nach dem Zweiten Weltkrieg wiederaufg­ebaute Synagoge in Worms.

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