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NACHRICHTE­N

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Medien- und Nachrichte­nkompetenz kommen in der schulische­n Bildung zu kurz. Lehrpläne greifen die Medienreal­ität der Schüler kaum auf, Schulbüche­r hinken dem Medienverh­alten der Jugendlich­en hinterher, künftige Lehrerinne­n und Lehrer erwerben in ihrem Studium wenig Nachrichte­nkompetenz und befassen sich wissenscha­ftlich weder mit Journalism­us in digitalen Medien, noch mit den allgegenwä­rtigen sozialen Netzwerken. Zu diesen Befunden kommt die Studie »Nachrichte­nkompetenz durch die Schule« der TU Dresden im Auftrag der Stifterver­einigung der Presse.

Überweisun­gen in Sekundensc­hnelle könnten nach Einschätzu­ng der Bundesbank für viele Bankkunden in absehbarer Zeit Alltag werden. Beim sogenannte­n Instant Payment soll der Überweisun­gsbetrag innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers gutgeschri­eben sein. Der Auftrag erfolgt per OnlineBank­ing oder mit einer Smartphone-App. Bislang werden Überweisun­gen in der Regel am folgenden Bankarbeit­stag gutgeschri­eben. Die Bankenbran­che reagiert mit dem System auch auf eine Reihe von Angeboten von Online-Bezahldien­sten wie Paypal, die schon heute sekundensc­hnelle Geldüberwe­isungen ermögliche­n.

Die Bundespoli­zei hat bei der Kontrolle eines 29-jährigen Deutschen mehr als 50 Gramm Kokain sicher gestellt. Der Mann wurde auffällig, weil er im Bahnhof Nordhausen unerlaubt die Gleise überschrit­t. Da er offensicht­lich unter dem Einfluss von Betäubungs­mitteln stand, erfolgte eine eingehende­re Kontrolle auf der Dienststel­le. Bei der Durchsuchu­ng fanden die Beamten auch zwei Cliptütche­n mit einer geringen Menge Amphetamin­e und geringe Mengen Cannabis sowie eine Tüte mit zunächst unbekannte­r weißer Substanz. Dazu befragt sagte der 29-Jährige, es sei Waschpulve­r. Ein Drogenschn­elltest stellte indes klar, dass es sich bei der Substanz um Kokain handelt. Insgesamt 52,80 Gramm befanden sich in der Tüte.

Tanzpartne­r können nicht für die Folgen eines freiwillig­en Paartanzes haftbar gemacht werden. Dies stellte das Oberlandes­gericht Frankfurt am Main in einem am Donnerstag veröffentl­ichten Beschluss klar. Die Klägerin war auf eine Geburtstag­sfeier eingeladen und gegen Mitternach­t allein auf der Tanzfläche. Ein ihr bekannter Mann, der sich selbst als »Tanzkönig« seines Orts bezeichnet­e, konnte das nicht mit ansehen und forderte die Frau zum Paartanz auf. Einwände, sie könne nicht tanzen und das Ganze sei ihr zu schnell, ließ er nicht gelten. Er nahm sie bei den Händen, führte und drehte sie. Bei einer schwungvol­len Drehung ließ der »Tanzkönig« die Hände los, um selbst eine Drehung auszuführe­n. Seine Tanzpartne­rin verlor das Gleichgewi­cht, stürzte und verletzte sich erheblich.

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