NACHRICHTEN
Medien- und Nachrichtenkompetenz kommen in der schulischen Bildung zu kurz. Lehrpläne greifen die Medienrealität der Schüler kaum auf, Schulbücher hinken dem Medienverhalten der Jugendlichen hinterher, künftige Lehrerinnen und Lehrer erwerben in ihrem Studium wenig Nachrichtenkompetenz und befassen sich wissenschaftlich weder mit Journalismus in digitalen Medien, noch mit den allgegenwärtigen sozialen Netzwerken. Zu diesen Befunden kommt die Studie »Nachrichtenkompetenz durch die Schule« der TU Dresden im Auftrag der Stiftervereinigung der Presse.
Überweisungen in Sekundenschnelle könnten nach Einschätzung der Bundesbank für viele Bankkunden in absehbarer Zeit Alltag werden. Beim sogenannten Instant Payment soll der Überweisungsbetrag innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben sein. Der Auftrag erfolgt per OnlineBanking oder mit einer Smartphone-App. Bislang werden Überweisungen in der Regel am folgenden Bankarbeitstag gutgeschrieben. Die Bankenbranche reagiert mit dem System auch auf eine Reihe von Angeboten von Online-Bezahldiensten wie Paypal, die schon heute sekundenschnelle Geldüberweisungen ermöglichen.
Die Bundespolizei hat bei der Kontrolle eines 29-jährigen Deutschen mehr als 50 Gramm Kokain sicher gestellt. Der Mann wurde auffällig, weil er im Bahnhof Nordhausen unerlaubt die Gleise überschritt. Da er offensichtlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, erfolgte eine eingehendere Kontrolle auf der Dienststelle. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten auch zwei Cliptütchen mit einer geringen Menge Amphetamine und geringe Mengen Cannabis sowie eine Tüte mit zunächst unbekannter weißer Substanz. Dazu befragt sagte der 29-Jährige, es sei Waschpulver. Ein Drogenschnelltest stellte indes klar, dass es sich bei der Substanz um Kokain handelt. Insgesamt 52,80 Gramm befanden sich in der Tüte.
Tanzpartner können nicht für die Folgen eines freiwilligen Paartanzes haftbar gemacht werden. Dies stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss klar. Die Klägerin war auf eine Geburtstagsfeier eingeladen und gegen Mitternacht allein auf der Tanzfläche. Ein ihr bekannter Mann, der sich selbst als »Tanzkönig« seines Orts bezeichnete, konnte das nicht mit ansehen und forderte die Frau zum Paartanz auf. Einwände, sie könne nicht tanzen und das Ganze sei ihr zu schnell, ließ er nicht gelten. Er nahm sie bei den Händen, führte und drehte sie. Bei einer schwungvollen Drehung ließ der »Tanzkönig« die Hände los, um selbst eine Drehung auszuführen. Seine Tanzpartnerin verlor das Gleichgewicht, stürzte und verletzte sich erheblich.