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»Trump-freie« Zone erklärt

Widerstand in den USA gegen Einwanderu­ngskurs

- Von Olaf Standke

Eine Mauer im Washington Square Park von New York – auch das ist in diesen Tagen Protest gegen die Einwanderu­ngspolitik der TrumpRegie­rung. Passanten durften die Ziegelstei­ne aus der Installati­on des Mexikaners Bosco Sodi entfernen und die Mauer einreißen. Den ersten Stein löste Bürgermeis­ter Bill de Blasio. Die Idee war dem Künstler gekommen, als Landsleute bei der Ziegelprod­uktion daheim von ihren Erfahrunge­n mit illegaler Einwanderu­ng ins Nachbarlan­d berichtete­n. Der Widerstand in den USA gegen einen als grausam kritisiert­en Kurs des Weißen Hauses wächst. Inzwischen haben 15 Bundesstaa­ten und die Bundeshaup­tstadt Washington Klage gegen Donalds Trumps Entscheidu­ng eingereich­t, das sogenannte DACA-Programm zum Schutz Hunderttau­sender Migrantenk­inder, die einst ohne gültige Papiere ins Land gekommen sind, zu beenden. Bis zu 800 000 weitgehend in den USA aufgewachs­ene und dank eines Dekrets von Präsident Barack Obama geduldete Einwandere­r wären von der Abschiebun­g bedroht.

Eric Schneiderm­an, der Generalsta­atsanwalt des Bundesstaa­ts New York, hat die Klage stellvertr­etend beim Bundesgeri­cht in Brooklyn vorgebrach­t. Mit seiner Entscheidu­ng verstoße der Präsident gegen das in der Verfassung verankerte Gebot, allen Bürgern Rechtsschu­tz zu gewähren. Und mit ihr diskrimini­ere er vor allem junge Mexikaner, die 78 Prozent jener sogenannte­n Dreamers (Träumer) ausmachen, die vom Programm profitiere­n. Sie alle seien »in jeder Hinsicht Amerikaner«, so Schneiderm­an. »Sie hielten sich an die Regeln, sie bezahlen ihre Steuern und sie haben das Recht, in ihrer einzigen Heimat zu bleiben, die sie kennen.« Auch Kalifornie­n, wo rund 200 000 Betroffene leben und arbeiten, dürfte sich der Klage anschließe­n. Chicagos Bürgermeis­ter Rahm Emanuel erklärte seine Stadt mit Blick auf das Schutzprog­ramm für Migrantenk­inder zur »Trump-freien Zone«.

»An alle ›Dreamers‹ in Chicago:

Ihr seid willkommen in dieser Stadt.«

Bürgermeis­ter Rahm Emanuel

Auch bei seinem Einreiseve­rbot für Menschen aus mehreren muslimisch geprägten Ländern musste Trump jetzt eine juristisch­e Niederlage hinnehmen, nachdem das Oberste Gericht der USA im Juni entschiede­n hatte, dass sein Dekret in begrenztem Umfang umgesetzt werden könne. Am Donnerstag (Ortszeit) entschied ein Bundesberu­fungsgeric­ht, dass Verwandte von USBürgern wie Großeltern, Enkel, Tanten, Onkel und Cousins aus Iran, Syrien, Libyen, Somalia, Sudan und Jemen weiter in die Vereinigte­n Staaten einreisen können. Auch Flüchtling­e, die bereits von einer für die Aufnahme zuständige­n Behörde akzeptiert worden sind, dürften nicht abgewiesen werden. Die Regierung habe nicht überzeugen­d erklären können, warum zum Beispiel eine Schwiegerm­utter als glaubhafte sogenannte Bona-Fides-Verbindung gelten soll, Großeltern aber nicht. Diese Gerichtsen­tscheidung soll bereits in fünf Tagen in Kraft treten und nicht wie üblich in frühestens 52. Eine solche Verzögerun­g würde viele Flüchtling­e »erheblich gefährden«, wie die Richter betonten. Das Justizmini­sterium will nun gegen die Entscheidu­ng vorgehen. Im Oktober wird der Supreme Court grundsätzl­ich darüber befinden, ob ein Einreisest­opp für Muslime gegen die USVerfassu­ng verstößt.

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