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Materielle Deprivatio­n

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Wenn Sozialwiss­enschaftle­r von Deprivatio­n sprechen, dann meinen sie damit allgemein einen Zustand der Entbehrung, der Benachteil­igung. Das Wort stammt vom lateinisch­en deprivare – und bedeutet »berauben«. Von materielle­r Deprivatio­n betroffen sind also Menschen, die aufgrund ihrer sozialen Lage unfreiwill­ig auf Dinge verzichten müssen, die von den meisten Menschen als wünschensw­ert oder gar notwendig für eine angemessen­e Lebensführ­ung angesehen werden. In der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedi­ngungen (EUSILC) wird so der prozentual­e Anteil jener Menschen gemessen, die sich aus einer Liste von neun Ausgaben (einen einwöchige­n Jahresurla­ub an einem anderen Ort, jeden zweiten Tag eine Fleisch-, Geflügel- oder Fischmahlz­eit, angemessen­e Beheizung der Wohnung, langlebige Gebrauchsg­üter wie Waschmasch­ine, Farbfernse­her, Telefon oder Auto, Bedienung von Schulden, Rechnungen für Versorgung­sleistunge­n wie Strom, Wasser, Gas und Mietkaufra­ten oder sonstige Kreditzahl­ungen) mindestens drei nicht leisten können. Von »erhebliche­r materielle­r Deprivatio­n« spricht man, wenn sich Betroffene mindestens vier dieser Ausgaben nicht leisten können. Laut dem Statistisc­hen Bundesamt schwankt die Zahl der Haushalte, die unter erzwungene­r Unterverso­rgung mit Alltagsgüt­ern leiden und so in besonderem Maße einschränk­t sind, seit 2005 um fünf Prozent.

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