EU-Kennzeichen und Prüfnormen beachten
Mitbringsel aus dem Urlaub
Auch wenn die Hochsaison der Reisezeit mit dem Ende der Sommermonate zur Neige geht – Reisezeit ist eigentlich das ganze Jahr über. Und damit ist auch das Problem der Urlaubsmitbringsel natürlich immer aktuell
Bekanntlich sitzt am Urlaubsort das Portemonnaie oft etwas lockerer. Ohne großes Zögern wird das eine oder andere Mitbringsel gekauft. Doch Vorsicht! Wie sicher ist die günstig erworbene Schwimmhilfe wirklich? Bietet die Sonnenbrille einen UV-Schutz oder handelt es sich um ein gefälschtes Produkt? Die meisten Urlauber erkennen diese Tücken vor Ort natürlich nicht. Deshalb rät der TÜV Thüringen, im Zweifel vom Kauf Abstand zu nehmen.
Gerade im Ausland locken günstige Preise, um sich Strandausrüstung, Sommeroutfit oder Schnäppchen von vermeintlichen Markenartikeln anzuschaffen. Am Strandladen um die Ecke wird mal schnell ei- ne Luftmatratze gekauft, ein Wasserspielzeug mitgenommen, eine trendige Sonnenbrille oder ein angebliches neues Markenshirt erworben.
Doch solche vermeintlichen Urlaubsschnäppchen bergen Gefahren, warnt der Produktsicherheitsexperte Marko Beckmann von TÜV Thüringen. »Die Billigartikel können gefährliche Substanzen beinhalten. Kunststoffe können beispielsweise mit krebserregenden oder erbgutverändernden Weichmachern wie Phthalaten belastet sein. Riecht ein Produkt unangenehm teerartig oder beißend, enthält dieses in aller Regel Schadstoffe«, so der Experte.
Wasserspielzeuge und Schwimmhilfen beispielsweise, die in der Europäischen Union verkauft werden, müssen den entsprechenden Normen und Richtlinien entsprechen und gekennzeichnet sein. Für Spielzeuge gilt in der EU die Spielzeugrichtlinie. Die Produkte müssen die Anforderungen der EN 71 erfüllen sowie mit dem CE-Kennzeichen versehen sein. Aufblasbare Wasserspielzeuge dürfen allerdings nicht mit Schwimmlernhilfen verwechselt werden, für diese gilt die strengere Prüfnorm EN 13138-1. Fehlen die entsprechenden Kennzeichnungen an den Produkten oder sind keine Herstellerangaben gemacht, ist vom Kauf abzusehen.
Sonnenbrillen sollten besser im Fachhandel gekauft werden. Zu groß ist das Risiko, dass es sich beim vermeintlichen Schnäppchen um eine minderwertige Brille mit Gläsern ohne UV-Schutz handelt. Die ultraviolette Strahlung des Sonnenlichts ist für das menschliche Auge schädlich. Eine Sonnenbrille ohne UV-Schutz verstärkt diesen negativen Effekt noch. Auch hier rät der Produktexperte, auf das CE-Zeichen und den zusätzlichen Hinweis auf die ISO 12312-1 zu achten. Diese Angaben sind zwar nur eine Selbstverpflichtung der Hersteller, dass ihr Produkt den europäischen Richtlinien entspricht, dennoch geben diese dem Käufer einen ersten Anhaltspunkt. Außerdem sollten über die Sonnenbrillengläser die Angaben wie »UV 400« oder »100 % UVSchutz« vorhanden sein.
»Allerdings werden bei Produktfälschungen auch gern derartige Angaben sowie das CE-Zeichen nachgeahmt. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte im Zweifel vom Kauf Abstand nehmen«, so der Rat von Marko Beckmann.
Noch ein Tipp: Der Zoll unterscheidet, ob Sie aus einem EU-Land oder einem Drittland einreisen. Wer innerhalb der EU reist, muss weniger Regeln beachten als der Fernreisende. Bei der Einreise aus einem NichtEU-Land dürfen Sie nicht jede Ware ohne Weiteres mitbringen. So kann es Beschränkungen oder Einfuhrverbote geben. Urlaubsmitbringsel sind unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei. Damit mitgebrachte Waren und Geschenke zoll- und steuerfrei bleiben, müssen Sie Freimengen beachten. TÜV/nd