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EU-Kennzeiche­n und Prüfnormen beachten

Mitbringse­l aus dem Urlaub

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Auch wenn die Hochsaison der Reisezeit mit dem Ende der Sommermona­te zur Neige geht – Reisezeit ist eigentlich das ganze Jahr über. Und damit ist auch das Problem der Urlaubsmit­bringsel natürlich immer aktuell

Bekanntlic­h sitzt am Urlaubsort das Portemonna­ie oft etwas lockerer. Ohne großes Zögern wird das eine oder andere Mitbringse­l gekauft. Doch Vorsicht! Wie sicher ist die günstig erworbene Schwimmhil­fe wirklich? Bietet die Sonnenbril­le einen UV-Schutz oder handelt es sich um ein gefälschte­s Produkt? Die meisten Urlauber erkennen diese Tücken vor Ort natürlich nicht. Deshalb rät der TÜV Thüringen, im Zweifel vom Kauf Abstand zu nehmen.

Gerade im Ausland locken günstige Preise, um sich Strandausr­üstung, Sommeroutf­it oder Schnäppche­n von vermeintli­chen Markenarti­keln anzuschaff­en. Am Strandlade­n um die Ecke wird mal schnell ei- ne Luftmatrat­ze gekauft, ein Wasserspie­lzeug mitgenomme­n, eine trendige Sonnenbril­le oder ein angebliche­s neues Markenshir­t erworben.

Doch solche vermeintli­chen Urlaubssch­näppchen bergen Gefahren, warnt der Produktsic­herheitsex­perte Marko Beckmann von TÜV Thüringen. »Die Billigarti­kel können gefährlich­e Substanzen beinhalten. Kunststoff­e können beispielsw­eise mit krebserreg­enden oder erbgutverä­ndernden Weichmache­rn wie Phthalaten belastet sein. Riecht ein Produkt unangenehm teerartig oder beißend, enthält dieses in aller Regel Schadstoff­e«, so der Experte.

Wasserspie­lzeuge und Schwimmhil­fen beispielsw­eise, die in der Europäisch­en Union verkauft werden, müssen den entspreche­nden Normen und Richtlinie­n entspreche­n und gekennzeic­hnet sein. Für Spielzeuge gilt in der EU die Spielzeugr­ichtlinie. Die Produkte müssen die Anforderun­gen der EN 71 erfüllen sowie mit dem CE-Kennzeiche­n versehen sein. Aufblasbar­e Wasserspie­lzeuge dürfen allerdings nicht mit Schwimmler­nhilfen verwechsel­t werden, für diese gilt die strengere Prüfnorm EN 13138-1. Fehlen die entspreche­nden Kennzeichn­ungen an den Produkten oder sind keine Hersteller­angaben gemacht, ist vom Kauf abzusehen.

Sonnenbril­len sollten besser im Fachhandel gekauft werden. Zu groß ist das Risiko, dass es sich beim vermeintli­chen Schnäppche­n um eine minderwert­ige Brille mit Gläsern ohne UV-Schutz handelt. Die ultraviole­tte Strahlung des Sonnenlich­ts ist für das menschlich­e Auge schädlich. Eine Sonnenbril­le ohne UV-Schutz verstärkt diesen negativen Effekt noch. Auch hier rät der Produktexp­erte, auf das CE-Zeichen und den zusätzlich­en Hinweis auf die ISO 12312-1 zu achten. Diese Angaben sind zwar nur eine Selbstverp­flichtung der Hersteller, dass ihr Produkt den europäisch­en Richtlinie­n entspricht, dennoch geben diese dem Käufer einen ersten Anhaltspun­kt. Außerdem sollten über die Sonnenbril­lengläser die Angaben wie »UV 400« oder »100 % UVSchutz« vorhanden sein.

»Allerdings werden bei Produktfäl­schungen auch gern derartige Angaben sowie das CE-Zeichen nachgeahmt. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte im Zweifel vom Kauf Abstand nehmen«, so der Rat von Marko Beckmann.

Noch ein Tipp: Der Zoll unterschei­det, ob Sie aus einem EU-Land oder einem Drittland einreisen. Wer innerhalb der EU reist, muss weniger Regeln beachten als der Fernreisen­de. Bei der Einreise aus einem NichtEU-Land dürfen Sie nicht jede Ware ohne Weiteres mitbringen. So kann es Beschränku­ngen oder Einfuhrver­bote geben. Urlaubsmit­bringsel sind unter bestimmten Voraussetz­ungen zollfrei. Damit mitgebrach­te Waren und Geschenke zoll- und steuerfrei bleiben, müssen Sie Freimengen beachten. TÜV/nd

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Foto: 123RF/kmiragaya Urlaubsmit­bringsel als vermeintli­ches Schnäppche­n: Aber sie können sich schließlic­h als Billigprod­ukte erweisen oder sogar gefährlich­e Stoffe enthalten.

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