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Die Änderungen treten aber erst 2020 in Kraft

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Die Berufsbild­er in der Pflege verändern sich. Der Bundestag hat am 22. Juni 2017 die Weichen für eine Vereinheit­lichung der Ausbildung gestellt.

Von 2020 an gibt es eine generalist­ische Ausbildung zur Pflegefach­frau und zum Pflegefach­mann. Absolvente­n mit diesem Abschluss können in allen Bereichen der Pflege arbeiten. Gleichzeit­ig bleiben die Abschlüsse in der Kinderkran­ken- und Altenpfleg­e vorläufig erhalten.

Die wichtigste­n Änderungen

1. Die Ausbildung­en in der Kranken-, Kinderkran­ken-und Altenpfleg­e werden zu einer neuen generalist­ischen Pflegeausb­il- dung zusammenge­führt. Der einheitlic­he Berufsabsc­hluss lautet »Pflegefach­frau« und »Pflegefach­mann«. Er berechtigt Absolventi­nnen und Absolvente­n, in allen Bereichen der Pflege zu arbeiten und gilt auch in anderen EU-Mitgliedst­aaten.

2. Parallel kann die dreijährig­e Ausbildung weiterhin mit einem Abschluss in Kinderkran­ken- oder Altenpfleg­e abgeschlos­sen werden. Das letzte Ausbildung­sjahr dient der Spezialisi­erung. Diese Pflegekräf­te können jeweils nur in ihrem Bereich arbeiten.

3. Zugang zur dreijährig­en Pflegeausb­ildung haben alle Interessen­ten mit einer zehnjährig­en Schulbildu­ng. In den ersten beiden Jahren lernen sie zusam- men, in der zweiten Hälfte des zweiten Ausbildung­sjahres können sie sich für einen spezialisi­erten Abschluss entscheide­n.

4. Wer die generalist­ische Ausbildung nach zwei Jahren beendet, erwirbt einen Abschluss als Pflegeassi­stent/in. 5.Hauptschül­er/Hauptschül­erinnen mit einem neunjährig­en Schulabsch­luss können nur die Ausbildung zum Pflegeassi­stenten beginnen. Wollen sie sich später zur Fachkraft ausbilden lassen, ist dies möglich, wenn sie die Ausbildung zum Helfer abgeschlos­sen haben. Dabei wird die erste Ausbildung­szeit ganz oder zum Teil angerechne­t.

6. Das Schulgeld wird abgeschaff­t. Durch ein Umlagever- fahren werden alle Pflegeeinr­ichtungen an den Ausbildung­skosten beteiligt. Die Pflegeschü­lerinnen und Pflegeschü­ler erhalten eine angemessen­e Ausbildung­svergütung. Sie lernen an Pflegeschu­len und an mehreren Einsatzort­en in der Praxis.

7. Es wird ein berufsqual­ifizierend­es Pflegestud­ium eingeführt und festgelegt, welche Aufgaben in der Pflege den akademisch ausgebilde­ten Pflegekräf­ten vorbehalte­n werden.

8. Die neuen Regeln sollen von Januar 2020 an gelten. Ausbildung­en, die bis Ende 2019 nach heutigem Recht begonnen werden, werden auch noch nach diesem Recht abgeschlos­sen.

9. 2026 wird entschiede­n, ob die Abschlüsse in der Alten- und Kinderkran­kenpflege weiter bestehen bleiben sollen. epd/nd

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Foto: dpa/Peter Endig Die Ausbildung in der Pflege wird ab 2020 stärker vereinheit­licht.

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