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Vielen Kaminöfen droht das Aus

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Kaminbesit­zer sollten jetzt schon an die Kaminsaiso­n denken. Neue Abgasgrenz­werte bedrohen den Weiterbetr­ieb.

Zum Jahresende droht vielen Kaminöfen das Aus. »Betroffen sind zunächst ältere Feuerstell­en, die vor dem 1. Januar 1985 ihre Zulassung bekommen haben«, sagt Prof. Dr. Peter Rasche, Vorsitzend­er von Haus & Grund Rheinland. Für diese gelten nach dem 31. Dezember 2017 strengere Abgasgrenz­werte. Auch für Heizkessel.

Hält ein Gerät die neuen Grenzen nicht ein, bleiben drei Möglichkei­ten: Die Anlagen müssen bis Jahresende mit Staubfilte­rn nachgerüst­et oder ganz ausgetausc­ht werden – sonst bleibt laut Bundesimmi­ssionsschu­tzverordnu­ng nur die Stilllegun­g.

Eigentümer sollten rechtzeiti­g prüfen, ob ihr Kamin/Ofen unter die Regelung fällt. Dann gilt es genau nachzurech­nen, ob sich eine Nachrüstun­g lohnt. Neue Geräte verursache­n bis zu 85 Prozent weniger Emissionen.

Stammt der Kamin aus den Jahren 1985 bis 1994, könne man ihn bis zum 31. Dezember 2020 betreiben, ergänzt Erik Uwe Amaya, Verbandsdi­rektor von Haus & Grund Rheinland. Zwischen 1995 und 2010 gebaute Kaminöfen dürfen sogar bis 2024 im Einsatz bleiben.

Ist dem Eigentümer das Baujahr nicht bekannt, sollte er die Immissions­werte vom Schornstei­nfeger ermitteln lassen. Die Kosten dafür muss er selbst tragen. Wer seiner Verpflicht­ung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro.«

Wer einen historisch­en Kamin nutzt, ist ausgenomme­n. Gleiches gilt, wenn man keine andere Heizmöglic­hkeit hat oder mit einem historisch­en Herd kocht. Als »historisch« gelten jeweils Geräte, die vor dem Jahr 1959 gebaut worden sind. nd

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