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Die Kita-Pauschalen haben ausgedient

Landesrech­nungshof in Sachsen-Anhalt gibt Empfehlung­en zu Kinderbetr­euung / Kenia-Koalition plant neues Gesetz für 2018

- Von Hendrik Lasch, Magdeburg

Unmut bei Eltern, Streit in der Koalition und vor dem Verfassung­sgerichts: Die Kinderbetr­euung sorgt in Sachsen-Anhalt für viele Debatten. Nun äußerte sich auch noch der Rechnungsh­of des Landes. Der Rechnungsh­of in Sachsen-Anhalt kritisiert die Art der Finanzieru­ng der Kinderbetr­euung durch das Land. Das System, das 2013 mit einem neuen Gesetz zur Kinderbetr­euung (Kifög) eingeführt­e wurde und unter anderem pauschale Zuweisunge­n durch das Land vorsieht, stoße auf »erhebliche Umsetzungs­probleme«, heißt es in einem Bericht der Prüfbehörd­e. Sie empfiehlt eine Abkehr, zumindest je- doch eine gründliche Überarbeit­ung. Der Rechnungsh­of empfiehlt zudem, die Verantwort­ung für die Kinderbetr­euung weitgehend bei Landkreise­n und kreisfreie­n Städten zu konzentrie­ren und den Personalsc­hlüssel vor allem in den Krippen zu verbessern. Zudem solle stärker auf die Umsetzung qualitativ­er Vorgaben geachtet werden. Der Rechnungsh­of hält das für wichtiger als etwa eine weitere finanziell­e Entlastung der Eltern.

Die Kinderbetr­euung sorgte in dem Land zuletzt für viele Diskussion­en. Eltern klagten über teils dramatisch steigende Beiträge; mancherort­s gab es Demonstrat­ionen. Auch das Land muss immer mehr Geld aufwenden; laut Rechnungsh­of stieg der Landeszusc­huss von 184 Millionen Euro im Jahr 2012 auf zunächst 226 Millionen im Jahr 2014, als mit dem neuen Gesetz der Ganztagsan­spruch für alle Kinder wieder eingeführt und die Personalau­sstattung verbessert worden war. Inzwischen zahlt das Land deutlich über 300 Millionen Euro. Der Rechnungsh­of rät dem Land zu einer prozentual­en Beteiligun­g an den tatsächlic­h anfallende­n Kosten.

Die Koalition aus CDU, SPD und Grünen will das Gesetz ohnehin überarbeit­en. Anlass dafür ist neben den Problemen bei der Finanzieru­ng auch ein Urteil des Verfassung­sgerichts des Landes. Gemeinden hatten dort dagegen geklagt, dass ihnen Zuständigk­eiten entzogen und an die Kreise delegiert worden waren. Der Streit liegt inzwischen beim Bundesverf­as- sungsgeric­ht in Karlsruhe; ein Urteil wird für den 21. November erwartet.

Wie genau das neue Gesetz aussehen soll, ist unter den Koalitions­partnern allerdings durchaus strittig. Als die SPD-Sozialmini­sterin Petra Grimm-Benne im August mit Ideen für eine Novelle vorprescht­e, gab es erhebliche Verstimmun­g vor allem bei der CDU, die ihr vorwarf, das Thema im Wahlkampf zu instrument­alisieren. Nach Krisengesp­rächen einigte sich die Koalition darauf, in einem ersten Schritt in diesem Jahr die Landespaus­chalen noch einmal zu erhöhen und Vorgaben des Gerichts umzusetzen. Im Jahr 2018 soll es dann eine weitgehend­e Überarbeit­ung des Gesetzes geben. Grimm-Benne nannte den Bericht des Rechnungsh­ofs ei- ne »gute Anregung für die inhaltlich­e Novellieru­ng« und ein »Plädoyer für mehr Qualität«.

Bestätigt sieht sich auch die LINKE, die bereits im Juni einen eigenen Entwurf für ein neues Gesetz vorgelegt hatte. Sie hatte dabei unter anderem eine »unzuverläs­sige Basis« für die Berechnung der Landespaus­chalen moniert und angeregt, die Zuschüsse des Landes an die tatsächlic­hen Personalko­sten zu koppeln. Man sehe sich nun »voll bestätigt«, sagt die Abgeordnet­e Monika Hohmann. Auch die Bildungsge­werkschaft GEW lobte den Bericht der Rechnungsp­rüfer. Sie zieht daraus Rückhalt für ihre Feststellu­ng, dass für die Umsetzung des Bildungsau­ftrags mehr Personal in den Einrichtun­gen notwendig ist.

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