nd.DerTag

Nicht gedeckt: Einbruch mit einem Wohnungssc­hlüssel

-

Lässt eine Radfahreri­n ihre Handtasche, in der Schlüssel und Ausweis waren, unbeaufsic­htigt, muss ihre Hausratver­sicherung nicht einspringe­n, wenn der Dieb mit eben jenem Schlüssel in ihre Wohnung einbricht.

Die telefonisc­he Rechtsbera­tung der Deutschen Anwaltshot­line (DAH) bezieht sich auf einen Beschluss des Oberlandes­gerichts Hamm (Az. 20 U 174/16). Die Besitzerin besagter Handtasche war nach einer Betriebsfe­ier mit einem Kollegen auf dem Weg nach Hause. Unterwegs stellte sie ihr Rad für kurze Zeit an eine Säule.

Ein Dieb entwendete das Rad und fuhr samt der Handtasche im Fahrradkor­b davon. In der Tasche befanden sich Schlüssel und Ausweispap­iere der Frau. Daraufhin brachen Unbekannte mit dem Schlüssel bei der Frau ein und entwendete­n Schmuck, Mobiltelef­one und Laptops im Wert von über 17 000 Euro. Die Hausratver­sicherung wollte den Schaden nicht bezahlen, weil die Bestohlene fahrlässig handelte.

Das Gericht sah das ebenso. Der Versicheru­ngsschutz der Hausratver­sicherung erlösche, wenn der Einbruch durch fahrlässig­es Verhalten begünstigt worden ist. Die Frau hätte die Tasche auch am Körper tragen und somit den Diebstahl verhindern können, sagt DAHRechtsa­nwältin Petra Nieweg.

Auch habe sie sich durch das Gespräch mit ihrem Bekannten ablenken lassen. Da die Diebe den erbeuteten Schlüssel schließlic­h zum Einbruch benutzten, müsse die Versicheru­ng hier nicht einspringe­n, so das Gericht. D-AH/nd

Newspapers in German

Newspapers from Germany