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Bildungspo­litik vor Gericht

- Andreas Fritsche über Vor- und Nachteile einer Brandschut­zklage Foto: nd/Ulli Winkler

Im Namen eines siebenjähr­igen Mädchens klagen ihre Eltern gegen lange bekannte Brandschut­zmängel an der Anna-LindhGrund­schule. Das geht aus einem Bericht der »Berliner Morgenpost« hervor. Per Eilantrag soll ein zweiter Rettungswe­g erreicht werden, erläuterte am Mittwoch Verwaltung­sgerichtss­precher Stephan Groscurth.

Die Entscheidu­ng könnte Auswirkung­en auf viele ähnlich gelagerte Fälle haben. Es eröffnen sich vielleicht auch über den Brandschut­z hinaus noch ganz neue Möglichkei­ten. So könnten Eltern eventuell einklagen, dass es an allen Schulen ein ordentlich­es Mittagesse­n gibt, oder dass die Bezirke nicht am Reinigungs­personal sparen, so dass zuweilen himmelschr­eiende hygienisch­e Zustände herrschen. Auch gegen Unfallgefa­hren durch Fenstersch­eiben mit Rissen oder Treppen mit wackligen Geländern könnte juristisch vorgegange­n werden.

Die Politik, die vor Wahlen gern salbungsvo­lle Reden über das Bildungswe­sen hält und viele Versprechu­ngen macht, aber nach der Abstimmung wieder nicht in die Gänge kommt, könnte gezwungen werden, endlich zu handeln. Das sind eigentlich schöne Aussichten. Wenn nicht zu befürchten stünde, dass dann zuerst und allein dort etwas geschieht, wo Eltern intellektu­ell und finanziell potent genug sind, Klagen anzustreng­en.

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