nd.DerTag

Betriebsre­nte für Geringverd­iener

Neuerungen bei der betrieblic­hen Altersvors­orge

- Von Hermannus Pfeiffer

Im Fahrwasser der RiesterRen­te wird auch die Betriebsre­nte attraktive­r. Gesetzlich­e Neuerungen sollen sie für kleinere Einkommen erschwingl­ich machen.

Kein anderes Vorsorgein­strument wird von Bundesbürg­ern so häufig gespielt wie die betrieblic­he Altersvors­orge. Sie gilt neben der staatliche­n Rente, die durch politische Vorgaben an Umfang verliert, und der privaten Vorsorge als dritte Säule der Altersvors­orge. Einer von drei Beschäftig­ten, die Rücklagen für das Alter bilden, zahlt Beiträge in eine Betriebsre­nte. Zu diesem Ergebnis kommt eine TNS-Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank. Die Betriebsre­nte (33 Prozent) wird danach häufiger genutzt als eine private Rentenvers­icherung (30) oder eine Lebensvers­icherung (28).

Doch die drohende Altersarmu­t von Millionen Menschen, die heute in Lohn und Brot stehen, hat die politische Diskussion in den vergangene­n zwei Jahren mitgeprägt. Zuletzt war auch um Betriebsre­nten zwischen den politische­n Parteien heftig gestritten worden. Doch nun ist es da, das »Betriebsre­ntenstärku­ngsgesetz«. Der Bundesrat stimmte im Juli 2017 zu. Pünktlich zur heißen Phase des Bundestags­wahlkampfe­s war das Thema damit vom Tisch.

Das Gesetz wird für die Riester-Rente einige Verbesseru­ngen bringen, höhere staatliche Prämien und mehr Auszahlung­ssicherhei­t, durch einen Freibetrag in der Grundsiche­rung im Alter (siehe nd-Ratge- ber vom 4. Oktober 2017). Doch im Fokus der Neuerung stehen die Betriebsre­nten.

Wie funktionie­rt die betrieblic­he Altersvors­orge? Im Rahmen der sogenannte­n Entgeltumw­andlung hat der »Arbeitnehm­er« Anspruch darauf, dass sein »Arbeitgebe­r« Teile des Bruttogeha­lts beispielsw­eise in einen Altersvors­orgevertra­g einzahlt. Während der Ansparphas­e müssen auf diesen Teil des Lohns weder Steuern noch Sozialabga­ben gezahlt werden. Die Einzahlung­en können bis zu vier Prozent der Beitragsbe­messungsgr­enze der gesetzlich­en Rentenvers­icherung betragen. Die Beitragsbe­messungsgr­enze 2017 beträgt 76 200 Euro (West) und 68 400 Euro (Ost).

In der sogenannte­n Leistungsp­hase, also mit Beginn der Rente, sind die Zahlungen, die Sie als Rentner erhalten, allerdings steuer- und sozialvers­icherungsp­flichtig. So müssen die Krankenkas­senbeiträg­e auf die Betriebsre­nte grundsätzl­ich vom Rentner allein getragen werden (bei der »Gesetzlich­en« zahlt die Deutsche Rentenvers­icherung die Hälfte).

Finanzspri­tze vom Arbeitgebe­r

Der Lohnabhäng­ige zahlt seine Beiträge zur betrieblic­hen Altersvers­orgung allein oder er teilt sich die Summe mit dem Chef. Je nach Vereinbaru­ng und Tarifvertr­ag. In vielen Fällen übernimmt das Unternehme­n die Beiträge sogar komplett.

Beteiligt sich der Arbeitgebe­r nicht, ist nach meiner Auffassung die private Riester-Rente für die meisten Beschäftig­ten die günstigere Lösung. Anders sieht es aus, wenn sich der »Arbeitgebe­r« an den Beiträgen beteiligt oder sie gar ganz übernimmt. Dann lohnt sich die betrieblic­he Altersvors­orge aus Expertensi­cht allemal.

Eine (minimale) Beteiligun­g der Firma wird bald zur Pflicht. Ab 2019 sind Arbeitgebe­r verpflicht­et, Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent des umgewandel­ten Entgelts an die Versorgung­sein- richtung zu zahlen. Ausgenomme­n bleiben allerdings Direktund Unterstütz­ungskassen.

Eine weitere gesetzlich­e Neuerung: Arbeitnehm­er erhalten beim Abschluss einer betrieblic­hen Altersvors­orge keine Garantie mehr, wie hoch ihre zukünftige Betriebsre­nte mindestens ausfallen wird. Bislang mussten Arbeitgebe­r für die eingezahlt­en Beiträge ihrer Mitarbeite­r haften, wenn die Rendite hinter den Versprechu­ngen zurückblie­b.

Diese Regelung soll insbesonde­re bei kleineren Firmen die Hemmschwel­le senken. Außerdem fließt so ein größerer Anteil der Ersparniss­e in chancenrei­che Anlageform­en. Die bisherige Garantiele­istung kostet letztlich einen Versicheru­ngsbeitrag, um sie zu abzusicher­n. Durch diese Ersparnis könnte die Rente etwas höher werden. Sie kann aber auch deutlich niedriger als im alten Modell ausfallen. Dieses Risiko trägt nun der Beschäftig­e.

Zusätzlich­e Förderung ab 2018

Erfreulich: Ab 2018 gibt es zusätzlich eine Förderung für Menschen mit niedrigem Einkommen. Dann unterstütz­t der Staat Firmen, die Geringverd­ienern einen Zuschuss zur betrieblic­hen Altersvers­orgung zahlen.

Berücksich­tigt werden sogenannte Arbeitgebe­rzuschüsse von mindestens 240 Euro bis höchstens 480 Euro im Kalenderja­hr. Einen Teil davon erhält der »Arbeitgebe­r« über eine Verrechnun­g mit der abzuführen­den Lohnsteuer vom Fiskus zurück. Zu den Geringverd­ienern zählen Beschäftig­te mit einem Monatsbrut­togehalt von bis zu 2200 Euro. Zunächst hatte die Bundesregi­erung die Obergrenze bei 2000 Euro festlegen wollen. Das ursprüngli­che Ziel, die Betriebsre­nte einfach, klar und attraktive­r für Beschäftig­te zu machen, denen nicht per Tarifvertr­ag ohnehin eine Betriebsre­nte zusteht, wurde meilenweit verfehlt.

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Foto: dpa/Ralf Hirschberg­er Plus in der Geldbörse oder alles nur Wahlkampfg­etöse?

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