nd.DerTag

Kein Geld für das Atemgerät des Schnarcher­s

Krankenver­sicherung

-

Ein Schnarcher hat ein Atemgerät gekauft. Welche Kosten muss die Krankenver­sicherung übernehmen?

Ein privat krankenver­sicherter Mann litt unter einem Schlafapno­e-Hypopnoe-Syndrom, also starkes Schnarchen verbunden mit nächtliche­n Atemausset­zern. Für über 6000 Euro besorgte er sich ein Atemgerät. Bei der Krankenver­sicherung beantragte er Kostenüber­nahme, allerdings vergeblich: Atemmasken und ähnliche Geräte zählten nicht zu den zu ersetzende­n medizinisc­hen Hilfsmitte­ln.

Die Klage des Schnarcher­s scheiterte beim Oberlandes­gericht (OLG) Hamm (Az. 20 U 169/16). Dass nicht sämtliche Aufwendung­en für Hilfsmitte­l erstattet werden, sei in den Versicheru­ngsbedingu­ngen deutlich formuliert. Da stehe gerade nicht: »Zu den Hilfsmitte­ln gehören zum Beispiel Brillenglä­ser, Hörgeräte etc.«. Dann wäre die Aufzählung eben nur beispielha­ft, das ließe die Kostenüber­nahme für weitere Hilfsmitte­l offen. Stattdesse­n stelle der Wortlaut der Regelung – als »medizinisc­he Hilfsmitte­l gelten« – unmissvers­tändlich klar, dass nun eine abschließe­nde Aufzählung derjenigen Hilfsmitte­l folge, deren Kosten die Krankenver­sicherung erstatte.

Atemgeräte würden hier nicht genannt. Mit solchen konkreten und abschließe­nden Aufzählung­en wollten Versicheru­ngen verhindern, dass die Zahlungen für Hilfsmitte­l unüberscha­ubar ausuferten. Das sei legitim und liege im Interesse der Versicheru­ngsnehmer. OnlineUrte­ile.de

Newspapers in German

Newspapers from Germany