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Ab 1. Januar 2018 neue Hartz-IV-Regelsätze

Hartz-IV-Bezieher bekommen ab 1. Januar 2018 geringfügi­g mehr Geld

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Hartz-IV-Bezieher sollen ab Anfang kommenden Jahres mehr Geld bekommen. Das Bundeskabi­nett beschloss Anfang September 2017, den monatliche­n Regelsatz für alleinsteh­ende Langzeitar­beitslose zum 1. Januar 2018 von derzeit 409 Euro auf 416 Euro anzuheben. Die Grundsiche­rung für Paare soll von 368 Euro auf 374 Euro pro Partner steigen. Die nur geringfügi­ge Anhebung wird allgemein kritisiert und eine neue Berechnung­smethode verlangt. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Voraussich­tlich wird sich die Länderkamm­er Anfang November damit befassen.

Wie stark steigen die Hartz-IVSätze Anfang 2018?

Die Verordnung zur Fortschrei­bung der Regelbedar­fsstufen 2018 sieht auch höhere Sätze für Kinder aus Hartz-IV-Haushalten vor: Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahr­es werden künftig 240 Euro statt 237 Euro im Monat gezahlt. Die Grundsiche­rung für Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren erhöht sich um fünf Euro auf 296 Euro. Der Satz für Jugendlich­e unter 18 Jahren soll ebenfalls um fünf Euro auf 316 Euro angehoben werden.

Nichterwer­bstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern wohnen, erhalten ab kommendem Januar 332 Euro statt 327 Euro. Dieser Satz gilt auch für erwachsene Behinderte in stationäre­n Ein- richtungen. Die Erhöhung für die Empfänger von Arbeitslos­engeld II, Sozialgeld, Grundsiche­rung im Alter und bei Erwerbsmin­derung beträgt unterm Strich 1,63 Prozent.

Wie waren die Steigerung­en Anfang 2017 ausgefalle­n?

Sie waren vergleichb­ar mit dem jetzigen Plus. Alleinsteh­ende bekamen zuletzt 5 Euro mehr, Partner 4 Euro, Kinder unter 6 bekamen keine Erhöhung, Kinder von 6 bis 13 Jahre allerdings 21 Euro mehr.

Gleicht die Erhöhung die allgemeine­n Preissteig­erungen aus?

Kaum. Seit einem Rückgang auf 1,5 Prozent im Mai ist die Teuerungsr­ate kontinuier­lich auf 1,8 Prozent im August gestiegen. Die Europäisch­en Zentralban­k strebt mittelfris­tig für den gesamten Euroraum ein stabiles Preisnivea­u bei einer Inflation von knapp unter 2,0 Prozent an.

Wie wird die Hartz-IV-Erhöhung berechnet?

Zugrunde gelegt werden Preise, die für den Bedarf der HartzEmpfä­nger als relevant eingeschät­zt werden, sowie die Entwicklun­g der Löhne und Gehälter der Arbeitnehm­er. Die Preise gehen zu 70 Prozent in die Berechnung ein, die Löhne zu 30 Prozent. Die Entwicklun­g der für die Regelbedar­fe relevanten Preise betrug bis Mitte 2017 im Jahresverg­leich 1,3 Prozent, die der Löhne 2,4 Prozent. Was konkret sind Beispiele für die statistisc­hen Grundlagen? Es gibt lange Listen mit einzelnen Ausgabenpo­sten, die in die Berechnung der Pauschalen mit eingehen: durchschni­ttliche Ausgaben für Nahrungsmi­ttel und Getränke etwa, Bekleidung und Schuhe, Kommunikat­ion oder auch Freizeit/Kultur.

Worauf fokussiert sich die Kritik an der Festlegung der Regelsätze?

In erster Linie daran, dass die Anpassung der Regelsätze an die Lohn- und Preisentwi­cklung bestehende­n Mangel fortschrei­be. Vergangene­s Jahr wurden die Grundlagen zwar per Gesetz reformiert, aber laut Kritikern nur in Trippelsch­ritten. So sind die Regelsätze für Alleinsteh­ende um 150 Euro zu niedrig. Der jetzige Regelsatz sei Ausdruck von kleinliche­r Missgunst und armutspoli­tischer Ignoranz.

Eine Studie von Sozialexpe­rten weist nach, dass »manipulati­ve Eingriffe in die statistisc­hen Berechnung­en« zu einer massiven Unterdecku­ng der Regelsätze in Hartz IV führten, wie der Paritätisc­he Wohlfahrts­verband erklärte. Bei einer sachgerech­ten Herleitung müsse der Regelsatz für Alleinsteh­ende von derzeit 409 Euro um mindestens 120 Euro auf dann 529 Euro angehoben werden. Agenturen/nd

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Foto: dpa/Franz-Peter Tschauner Hartz-IV-Bezieher bekommen zwar ab 2018 mehr Geld, aber die »Armut per Gesetz« wird dadurch nicht beseitigt.

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