Untervermietung an Touristen doch möglich
Zweckentfremdungsverbot
Weil viele Touristen Ferienwohnungen statt Hotelzimmer mieten, gibt es inzwischen zahlreiche Gesetze, die das in Großstädten verbieten. Betroffen davon sind auch Privatleute, die ihre Wohnung während des eigenen Urlaubs untervermieten wollen. Gerichte sehen das aber zum Teil anders als der Gesetzgeber.
Die regelmäßige Untervermietung von Berliner Privatwohnungen an Touristen ist möglicherweise doch viel großzügiger erlaubt, als es vom Berliner Senat vorgesehen ist. Zu dieser Einschätzung kommt eine Anwaltskanzlei, die für ihren Mandanten eine entsprechende Erlaubnis durchsetzte.
Der Bezirk Berlin-Pankow habe dem Mandanten kürzlich eine Genehmigung zur Vermietung seiner Wohnung an mindestens 182 Tagen pro Jahr erteilt, erklärte der Rechtsanwalt Christian Eckart von der Kanzlei Redeker/Sellner/Dahs. Entscheidend gewesen sei in diesem Fall ein Hinweis des Berliner Verwaltungsgerichts und die Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Der Senat widersprach allerdings vehement. Es handele sich nur um einen Vergleich, der ein Einzelfall sei und keinerlei grundsätzliche Auswirkungen habe, teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit. »Eine Anpassung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes allein auf Grund dieses Vergleichs ist also weder geplant noch notwendig. Es wird keine › Kehrtwende‹ beim Zweckentfremdungsgesetz geben. Im Gegenteil: Das Gesetz soll mit dem Ziel eines umfassenderen Wohnraumschutzes rechtssicher überarbeitet werden.« Die Genehmigung durch den Bezirk sei auch »weder mit uns abgestimmt noch beruht sie auf einer Empfehlung durch uns«.
Kehrtwende oder nicht?
Nach Darstellung der Kanzlei wollte der Mandant seine Mietwohnung, in der er selber lebt, ab und zu an Touristen vermieten. Sein Antrag auf eine Genehmigung sei abgelehnt worden, so dass er beim Verwaltungsgericht klagte. In dem Prozess sei es aber zu keinem Urteil gekommen, weil der Bezirk vorher die Genehmigung für mindestens 182 Tage pro Jahr erteilt habe, so die Kanzlei. Laut Gericht gebe es kein öffentliches Interesse an der Erhaltung eines Wohnraums, wenn dieser bereits bewohnt werde, weil er dann nicht der Allgemeinheit entzogen werde.
Die Kanzlei betonte: »Die Genehmigung bedeutet eine Kehrtwende beim Berliner Zweckentfremdungsverbot. Der Fall ist verallgemeinerungsfähig: Berliner Home Sharer können auf Gleichbehandlung pochen.« Das Bezirksamt Pankow teilte mit, konkrete Auskünfte könnten derzeit zu dem Fall nicht gegeben werden, da das Klageverfahren noch offen sei.
Das Gesetz zum sogenannten Zweckentfremdungsverbot trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Damit sollte vor allem das übermäßige Vermieten von gewerblichen Ferienwohnungen an Touristen, das meist über das Internet geschieht, unterbunden werden. Aber auch normale Privatleute durften plötzlich ihre selber bewohnten Eigentums- oder Mietwohnungen nur noch per Aus- nahmeregelung ein paar Tage oder Wochen an Touristen vermieten. Die Genehmigungen dafür wurden sehr selten erteilt.
Die Internet-Vermittlungsplattform Airbnb nannte die Entscheidung einen wichtigen Schritt für Berliner, die zeitweise ihr Zuhause vermieten wollten und dem Wohnungsmarkt keinen Wohnraum entziehen. Airbnb betonte, wichtig sei die Unterscheidung zwischen Privatpersonen, die ihre selbst bewohnte Wohnung vermieten, weil sie verreisen oder pendeln, und gewerblichen Ferienwohnungsanbietern. Die Einschätzung des Gerichts zeige, dass das zwischenzeitliche Vermieten des selbst genutzten Wohnsitzes »keine Zweckentfremdung ist und daher vom Gesetz ausgenommen werden muss«. Zumindest aber müssten unbürokratisch Genehmigungen über 182 Tage erteilt werden.
Unterschiedliches Vorgehen Bei der Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots sind die Bezirke in Berlin höchst unterschiedlich aktiv, wie aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage hervorgeht. Mitte verhängte bisher Bußgelder in Höhe von 208 000 Euro, Tempelhof-Schöneberg kam auf 173 000 Euro. Pankow dagegen nur auf 18 000 Euro, Charlottenburg-Wilmersdorf lag bei 100 Euro. Neukölln gab an: »keine«. Und Friedrichshain-Kreuzberg führt keine Statistik.
Knapp 6000 Mietwohnungen seien wieder «dem Wohnungsmarkt zugeführt» worden, schrieb der Senat. 1329 davon in Friedrichshain-Kreuzberg, 935 in Tempelhof-Schöneberg und 711 in Neukölln. dpa/nd