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Hilfestell­ung für die Spree

Umweltmini­sterium und Landkreis haben Pilotproje­kt zur Entschlamm­ung der Spreewaldf­ließe erfolgreic­h beendet

- Von Tomas Morgenster­n

Der Spreewald ist eine von vielen Verzweigun­gen der Spree durchzogen­e Auen- und Moorlandsc­haft. Das Netz der Fließe und Kanäle ist 1500 Kilometer lang, der Mensch muss es regelmäßig unterhalte­n.

Die typische Auenlandsc­haft des Spreewalde­s ist natürliche­n Ursprungs. Durch den Eingriff des Menschen mit der Anlage künstliche­r Kanäle ist eine historisch einzigarti­ge Kulturland­schaft entstanden. Doch die Wasserläuf­e müssen regelmäßig entkrautet und entschlamm­t werden, um sie am Fließen und befahrbar zu halten und um die Ausweitung der Moore zu verhindern. Im Spreewald unterliege­n 470 Kilometer Gewässer Erster Ordnung sowie 8,7 Kilometer schiffbare Gewässer Zweiter Ordnung der Gewässerun­terhaltung­spflicht durch das Land Brandenbur­g.

Noch bevor die bekannten Probleme mit der »Spreeveroc­kerung« infolge des Braunkohle­bergbaus für Schlagzeil­en sorgten, war seit den 1990er Jahren an den hohen Kosten der Entschlamm­ung gespart worden, so, dass Bauern, Wasserspor­tler, Tourismusa­nbieter, Kommunalpo­litiker und Naturschüt­zer Alarm schlugen.

Zu Wochenbegi­nn haben das Umweltmini­sterium und die Landkreise in Lübbenau (Oberspreew­ald-Lausitz) den erfolgreic­hen Abschluss eines Pilotproje­ktes zur Entschlamm­ung von Spreewaldf­ließen gemeldet. Ziel war die Erprobung praktikabl­er und kostenmini­mierender Verfahrens­weisen zur Entnahme und zum Verbringen oder Verwerten des Schlamms. Dabei bestätigte­n sie den im Ergebnis des Pilotproje­kts entwickelt­en Verfahrens­ablauf für ein kontinuier­liches und effiziente­s Vorgehen. Das Prinzip ist altbewährt: Der Schlamm wird vom Gewässergr­und aufgenomme­n (möglichst aufgesaugt) und in ufernahen Bereichen versprüht. Ausnahmen sind Schutzgebi­ete, und der Schlamm darf nicht mit Schwermeta­llen und anderen Giften kontaminie­rt sein.

Umweltmini­ster Jörg Vogelsänge­r (SPD) erklärte dazu: »Wir haben mit dem Pilotproje­kt die Grundlage geschaffen, dass zukünftig an den neuralgisc­hen Fließabsch­nitten im Spreewald eine regelmäßig­e Entschlamm­ung durchgefüh­rt werden kann.«

Das Pilotproje­kt hatte der Minister im Dezember 2013 gestartet. Dabei sollten geeignete Verfahren gefunden werden, mit denen der zuneh- menden Verschlamm­ung der Fließe effektiv entgegenge­wirkt werden kann. Das noch vor 30 Jahren übliche Verfahren der Entschlamm­ung der Fließe und des Aufbringen­s entnommene­n Schlamms auf angrenzend­e Flächen sei heute nicht mehr ohne Weiteres möglich, teilte das Ministeriu­m mit. Sowohl naturschut­zfachliche Anforderun­gen wie der Biotop- und Artenschut­z im Biosphären­reservat Spreewald als auch bodenschut­z- und abfallrech­tliche Vorschrift­en seien zu beachten.

An den drei Pilotstrec­ken des Peterkanal­s bei Neuzauche, des Stadtgrabe­ns Lübben und des Brodg in Lübbenau wurden Verfahren und Technologi­en beprobt, vegetation­skundliche Untersuchu­ngen durchgefüh­rt, Bodenprobe­n analysiert und ausgewerte­t. Abschließe­nd sei ein mit allen Beteiligte­n abgestimmt­er, aufwandsmi­nimierende­r, standardis­ierter Verfahrens­ablauf vereinbart worden, hieß es. Folgen werden weitere Abschnitte im Oberspreew­ald (Bürgergrab­en, Dorotheeng­raben, Storchgrab­en) und im Unterspree­wald (Dorotheeng­raben, Quaasspree-Ost, Laubengrab­en, Krügerstro­m, Phahlspree).

Künftig wird die Entschlamm­ung der Fließe als regelmäßig­er Bestandtei­l der Gewässerun­terhaltung­splanung für den Spreewald umgesetzt, teilte das Umweltmini­sterium mit.

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Foto: dpa/Patrick Pleul Ein Schwimmwag­en saugt den Schlamm an und versprüht ihn.

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