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Müller wird Präsident des Bundesrats

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Der Bundesrat bekommt einen neuen Präsidente­n. Das Spitzenamt verleiht Michael Müller mehr bundespoli­tisches Gewicht. Das will er nutzen.

Stabwechse­l in der Länderkamm­er: Ab kommenden Mittwoch amtiert Berlins Regierende­r Bürgermeis­ter Michael Müller (52) als neuer Bundesrats­präsident. Der SPD-Politiker übernimmt das Amt von der rheinland-pfälzische­n Ministerpr­äsidentin Malu Dreyer (SPD). Die erste Bundesrats­sitzung unter seiner Leitung steht am Freitag an. Der Bundesrats­präsident amtiert jeweils ein Jahr und wird nach einer festgelegt­en Reihenfolg­e aus dem Kreis der 16 Länderchef­s gewählt. Müller will während seiner Amtszeit Schwerpunk­te bei den Themen Digitalisi­erung, Modernisie­rung und Wachstum setzen, wie er sagte. Die damit verbundene­n Veränderun­gen seien gerade in Metropolen wie Berlin besonders spürbar.

Vom rasanten Tempo fühlten sich nicht alle Menschen mitgenomme­n. »Wir hören von den Sorgen und Ängsten zur Mietpreise­ntwicklung, zum Wandel am Arbeitspla­tz oder zum Umgang mit der Integratio­n. Von einer zunehmende­n Anzahl von Menschen wird die Modernisie­rung als passiver Prozess wahrgenomm­en, der ihnen Sorgen bereitet«, so Müller. »Und wir erleben auch, dass viele Rechtspopu­listen diese Sorgen und Ängste für sich instrument­alisieren.«

Er wolle die Fragen und Sorgen der Menschen aufgreifen und einen gesamtgese­llschaftli­chen Dialog anstoßen, kündigte Müller an. Sein Ziel sei es, »wieder mehr Nähe zwischen Politik und Gesellscha­ft herzustell­en«. Daher laute das Motto der Berliner Bundesrats­präsidents­chaft »Nur mit Euch«. Es gilt auch für die große Einheitsfe­ier am 3. Oktober 2018, die Berlin ausrichtet. Auch wenn die Stimme des Bundesrats­präsidente­n politische­s Gewicht hat, sind seine Aufgaben eher repräsenta­tiver Natur. Er lädt zu den Sitzungen der Länderkamm­er ein, leitet diese und hält die Beschlüsse fest. Außerdem vertritt er den Bundesrat bei protokolla­rischen Terminen im In- und Ausland und empfängt hochrangig­e internatio­nale Delegation­en im Bundesrat. Der Präsident des Bundesrats vertritt auch den Bundespräs­identen, falls dieser verhindert ist oder vorzeitig aus dem Amt scheidet.

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