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Mittel für Verhinderu­ngsund Kurzzeitpf­lege 2017 werden nicht angespart

Neu ab 1. Oktober 2017

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Patienten sollen künftig besser versorgt werden, wenn sie aus dem Krankenhau­s entlassen werden. Dazu sollen die Krankenhau­särzte den Patienten klare Instruktio­nen mit auf den Weg geben, welche Medikament­e und welche Nachbehand­lungen nötig sind.

Seit dem 1. Oktober 2017 gelten neue, verbindlic­he Regelungen für ein sogenannte­s strukturie­rtes Entlassman­agement nach einem Krankenhau­saufenthal­t, wie der Spitzenver­band der Gesetzlich­en Krankenver­sicherung (GKV) mitteilte. Bei dem neuen verbindlic­hen Entlassman­agement gehe es darum, dass im Interesse der Patienten alle in der Versorgung­skette Hand in Hand arbeiten.

Das Entlassman­agement war seit Langem in der Kritik, weil die Übergänge nicht klar geregelt waren und die Zusammenar­beit zwischen den beiden Sektoren – Krankenhau­s und behandelnd­em niedergela­ssenen Arzt – auch hier nicht richtig funktionie­rten.

Auf die neuen Regelungen hatten sich im Sommer die Deutsche Krankenhau­sgesellsch­aft (DKG), der GKV-Spitzenver­band sowie die Kassenärzt­liche Bundesvere­inigung (KBV) verständig­t. Damit haben die gesetzlich Versichert­en die Gewissheit, dass bei jeder stationäre­n Behandlung in einem Krankenhau­s auch der anschließe­nde Übergang von der Klinik zum weiterbeha­ndelnden Arzt oder zur nächsten Versorgung­seinrichtu­ng Teil der Versorgung ist. dpa/nd

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