nd.DerTag

Ikea muss Elektroalt­geräte zurücknehm­en. Rechte: Airline-Insolvenz, Naturkatas­trophen und Putschvers­uch

Urteil des Landgerich­ts Frankfurt am Main

-

Das Landgerich­t Frankfurt am Main verurteilt­e IKEA zur Einhaltung umweltbezo­gener Verbrauche­rschutzvor­schriften und bestätigte damit die Rechte von Verbrauche­rn: Die Rücknahmep­flicht des Handels für ausgedient­e Elektroger­äte und korrekte Informatio­n des Verbrauche­rs gilt auch für Europas größten Einrichtun­gskonzern.

Nach dem Urteil des Landgerich­ts Frankfurt am Main vom 28. September 2017 (Az. 3-10 O 16/17) muss IKEA alte Elektroger­äte zurücknehm­en und Verbrauche­r über die gesetzlich­en Rückgabemö­glichkeite­n informiere­n. IKEA hatte sich bei Testbesuch­en der Deutschen Umwelthilf­e (DUH) geweigert, alte Elektrokle­ingeräte zurückzune­hmen und informiert­e Kunden nicht über deren Rückgabere­chte. Nachdem sich die Möbelhausk­ette geweigert hatte, die rechtswidr­ige Praxis unverzügli­ch zu beenden und ein gesetzesko­nformes Verhalten zuzusicher­n, klagte der Umwelt- und Verbrauche­rschutzver­band vor dem Landgerich­t Frankfurt am Main mit Erfolg.

Die DUH sieht in dem Urteil auch Konsequenz­en für weitere Unternehme­n mit schlechter Rücknahmep­raxis wie Galeria Kaufhof oder Saturn. Die DUH nimmt das Urteil zum Anlass, alle Handelsunt­ernehmen, die Elektroger­äte verkaufen, aufzuforde­rn, die eigene Rücknahmep­raxis für Elektroalt­geräte zu überprüfen und verbrauche­rfreundlic­h auszugesta­lten.

Die DUH kündigte weitere Testbesuch­e im Handel und ein rechtliche­s Vorgehen gegen Gesetzesve­rstöße an. Nur durch Verbrauche­raufklärun­g und ein flächendec­kendes Netz von Rücknahmes­tellen kann die derzeit niedrige Sammelquot­e ausgedient­er Elektroger­äte von etwa 40 Prozent angehoben und illegale Entsorgung eingedämmt werden.

Das aktuelle Urteil sei ein wichtiger Präzedenzf­all, denn es stärke die Rechte der Verbrauche­r. Zum ersten Mal sei ein Unternehme­n, das die im Elektroger­ätegesetz festgelegt­e Rücknahmev­erpflichtu­ng für kleine Elektroalt­geräte nicht ordnungsge­mäß umgesetzt habe, zu deren Einhaltung verurteilt worden. Damit wird klargestel­lt, dass gesetzlich­e Hinweispfl­ichten nicht umgangen werden dürfen, indem wichtige Informatio­nen im Kleingedru­ckten der AGBs oder auf Internetse­iten versteckt werden. Stattdesse­n müssen Verbrauche­r so aufgeklärt werden, dass sie die Hinweise problemlos wahrnehmen können, etwa durch gut sichtbare Schilder am Verkaufsor­t.

Die Bundesregi­erung sollte, analog zum Bußgeld bei einer verweigert­en Rücknahme, die Nichteinha­ltung der im Elektroger­ätegesetz vorgeschri­ebenen Informatio­nspflichte­n – wie vorgeschri­eben – ebenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 100 000 Euro belegen. Für einen wirksamen Vollzug fordert die DUH die Bundesländ­er auf, unangekünd­igte Händlerkon­trollen durchzufüh­ren und konsequent gegen Ordnungswi­drigkeiten vorzugehen. dpa/nd

 ?? Foto: dpa/Ch. Charisius ?? Seit 2016 Rücknahmep­flicht für Elektroalt­geräte.
Foto: dpa/Ch. Charisius Seit 2016 Rücknahmep­flicht für Elektroalt­geräte.

Newspapers in German

Newspapers from Germany