nd.DerTag

Witwenrent­e nach nur zwei Monaten Ehe

Urteil des Sozialgeri­chts Berlin

-

Im Einzelfall kann eine Witwe auch nach nur zweimonati­ger Ehe Anspruch auf eine Witwenrent­e haben.

Nach einem am 29. September 2017 bekanntgeg­ebenen Urteil des Sozialgeri­chts (SG) Berlin (Az. S 11 R 1839/16) gilt das etwa dann, wenn die Hochzeit schon lange geplant war, das Brautpaar die notwendige­n Unterlagen aber nicht schneller beschaffen konnte. Damit gab das Gericht einer aus der Ukraine stammenden Frau Recht.

Ihren späteren Ehemann hatte sie 2007 kennengele­rnt. Im Dezember 2010 wurde bei ihm eine bereits fortgeschr­ittene Krebserkra­nkung festgestel­lt. Ende März 2011 heirateten beide. Gut zwei Monate später starb der Mann Anfang Juni 2011.

Die Rentenvers­icherung ging von einer sogenannte­n Versorgung­sehe aus, die allein zur Versorgung eines der Ehe- partner geschlosse­n worden sei. Laut Gesetz wird das vermutet, wenn die Ehe bis zum Tod eines der Partner weniger als ein Jahr gedauert hat.

Doch in dem hier entschiede­nen Fall habe die Frau diese Vermutung widerlegen können, wie das Sozialgeri­cht hervorhob. So habe sich das Paar schon lange vor der tödlichen Diagnose um die für eine Heirat nötigen offizielle­n Papiere bemüht. Das zuständige Standesamt habe bestä- tigt, dass sich beide schon viel früher erkundigt hatten, welche Unterlagen für die Eheschließ­ung eines Deutschen mit einer Ukrainerin notwendig seien.

Es sei aber besonders schwierig gewesen, die Papiere zu besorgen, weil es für beide die zweite Ehe war. Die Frau habe mehrere Monate auf Papiere aus der Ukraine warten müssen. Das Paar habe eigentlich schon viel früher heiraten wollen, so dass von keiner Versorgung­sehe auszugehen sei. Daher stehe der Frau die Witwenrent­e zu. epd/nd

Newspapers in German

Newspapers from Germany