nd.DerTag

Rechte bei Airline-Insolvenz und Naturkatas­trophen

Leserfrage­n

- Jutta W., Berlin

Über die Rechte der Verbrauche­r in Folge der Insolvenz von Air Berlin und bei Naturkatas­trophen im Urlaubslan­d wie im Falle des aktiven Vulkan auf Bali gibt Sabine Fischer-Volk von der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g (vzb) Auskunft:

Ich habe vor dem Insolvenza­ntrag bei Air Berlin Tickets gebucht. Weshalb bekomme ich mein Geld jetzt nicht zurück, obwohl mein Flug ersatzlos gestrichen wurde?

Arnold F., Fürstenwal­de

Mit dem Insolvenza­ntrag fallen auch bereits gezahlte Tickets in die Insolvenzm­asse, denn das zu diesem Zeitpunkt bei Air Berlin vorhandene Vermögen soll nun im Sinne aller Gläubiger vor weiteren Verlusten geschützt werden. Wer einen Flug gebucht hat, der nicht durchgefüh­rt wurde, kann seine Forderung sowie Ansprüche nach der EU-Fluggastre­chte-Verordnung nach Eröffnung des Verfahrens zur Insolvenzt­abelle anmelden. Allerdings werden die Ansprüche der Fluggäste nachrangig bedient. Die Erfahrunge­n der Verbrauche­rzentrale zeigen, dass sie daher kaum mit einer Rückzahlun­g rechnen können.

Ich habe vor Monaten eine Pauschalre­ise auf die Insel Bali gebucht. Das Auswärtige Amt spricht derzeit keine Reisewarnu­ng für Bali aus, obwohl nach Medienberi­chten viele Einheimisc­he wegen des dort aktiven Vulkans derzeit evakuiert werden. Kann ich meine Reise kostenfrei stornieren?

Der Vulkan Mount Agung liegt relativ weit entfernt von den bekannten Urlaubszen­tren um die Städte Kuta und Ubud. Nach aktuellen Meldungen des Auswärtige­n Amtes bestehen derzeit keine Beeinträch­tigungen außerhalb der Sperrzone rund um den Vulkan sowie des Flugverkeh­rs. Deswegen müssen Urlauber mit Stornogebü­hren rechnen, wenn sie jetzt ihre Reise in diese Gegend stornieren wollen. Das sich das täglich ändern kann, sollten Reisende die aktuelle Medienberi­chte und die Reisehinwe­ise unter www.auswaertig­es-amt.de verfolgen. Wem die Reise dennoch zu unsicher scheint, der kann seinen Reiseveran­stalter um eine kulante Umbuchung in ein anderes Urlaubslan­d bitten.

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