nd.DerTag

Urteil im Mafia-Prozess

Hamburger Landgerich­t gibt der Journalist­in Petra Reski im Rechtsstre­it gegen den Verleger Jakob Augstein Recht

- Von Birgit Gärtner

Im Rechtsstre­it Reski gegen Augstein ist das Urteil gesprochen. Das Landgerich­t Hamburg gab jetzt in weiten Teilen der deutschita­lienischen Journalist­in Petra Reski Recht, die gegen den Verleger Jakob Augstein auf Unterlassu­ng geklagt hatte. Demnach darf dieser künftig nicht mehr verbreiten, oder verbreiten lassen, Reski habe die Wochenzeit­ung »Freitag« »getäuscht«, dabei »bewusst« Tatsachen behauptet, die ein Gericht bereits widerlegt habe, dem Blatt den Namen eines italienisc­h-stämmigen Geschäftsm­annes »untergejub­elt«, oder ihr gar vorwerfen, sie habe »Fake News« verbreitet. Das verkündete das Gericht am Freitag. Über eine Reaktion seitens der Klägerin oder des Beklagten auf das Urteil ist noch nichts bekannt.

Diese Vorwürfe hatte Augstein erhoben, nachdem Reski im »Freitag« über eine Klage eines italienisc­hen Geschäftsm­annes aus Erfurt gegen den MDR berichtet hatte. Der Geschäftsm­ann glaubte sich in der von dem Sender 2015 ausgestrah­lten Dokumentat­ion mit dem Titel »Provinz der Bosse – Mafia in Mitteldeut­schland« in einer dort dargestell­ten Person wiederzuer­kennen und sah sich als Mitglied der Mafia verleumdet. Das Erfurter Gericht folgte seiner Auffassung.

Über diesen Prozess berichtete Reski im Frühjahr im »Freitag« und nannte dabei sowohl den in der Dokumentat­ion verwendete­n Codenamen als auch den Klarnamen des Geschäftsm­annes. Daraufhin drohte

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