Urteil im Mafia-Prozess
Hamburger Landgericht gibt der Journalistin Petra Reski im Rechtsstreit gegen den Verleger Jakob Augstein Recht
Im Rechtsstreit Reski gegen Augstein ist das Urteil gesprochen. Das Landgericht Hamburg gab jetzt in weiten Teilen der deutschitalienischen Journalistin Petra Reski Recht, die gegen den Verleger Jakob Augstein auf Unterlassung geklagt hatte. Demnach darf dieser künftig nicht mehr verbreiten, oder verbreiten lassen, Reski habe die Wochenzeitung »Freitag« »getäuscht«, dabei »bewusst« Tatsachen behauptet, die ein Gericht bereits widerlegt habe, dem Blatt den Namen eines italienisch-stämmigen Geschäftsmannes »untergejubelt«, oder ihr gar vorwerfen, sie habe »Fake News« verbreitet. Das verkündete das Gericht am Freitag. Über eine Reaktion seitens der Klägerin oder des Beklagten auf das Urteil ist noch nichts bekannt.
Diese Vorwürfe hatte Augstein erhoben, nachdem Reski im »Freitag« über eine Klage eines italienischen Geschäftsmannes aus Erfurt gegen den MDR berichtet hatte. Der Geschäftsmann glaubte sich in der von dem Sender 2015 ausgestrahlten Dokumentation mit dem Titel »Provinz der Bosse – Mafia in Mitteldeutschland« in einer dort dargestellten Person wiederzuerkennen und sah sich als Mitglied der Mafia verleumdet. Das Erfurter Gericht folgte seiner Auffassung.
Über diesen Prozess berichtete Reski im Frühjahr im »Freitag« und nannte dabei sowohl den in der Dokumentation verwendeten Codenamen als auch den Klarnamen des Geschäftsmannes. Daraufhin drohte