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Straßenaus­baubeiträg­e – wie kann ich mich wehren?

Aktuelle Tipps vom Verband Deutscher Grundstück­snutzer (VDGN)

- Weitere Informatio­nen unter www.vdgn.de

Die Debatte darüber, ob es gerecht ist, Anlieger an Straßenaus­baukosten zu beteiligen, wird in Deutschlan­d derzeit heftiger geführt denn je.

Schlagzeil­en macht aktuell ein Urteil des Verwaltung­sgerichts Schleswig, wonach ein Landwirt aus Lütjenburg (Kreis Plön) einen Beitrag von 189 000 Euro an die Stadt zu zahlen hat. Jetzt ist seine Existenz bedroht.

Treffen kann es jeden Anlieger, es sei denn, er wohnt in den Bundesländ­ern BadenWürtt­emberg, Berlin oder Hamburg. Denn dort gibt es schon keine Straßenaus­baubeiträg­e mehr. Der Verband Deutscher Grundstück­snutzer (VDGN) rät betroffene­n Bürgern Folgendes zu beachten:

Rechtzeiti­g Beweise sichern Oft vernachläs­sigen die Kommunen ihre Aufgabe, die Straßen ordnungsge­mäß zu unterhalte­n und instand zu halten. Ist die Straße dann vollkommen marode, plant die Verwaltung einen grundhafte­n Straßenaus­bau, für den sie die Kosten auf die Anlieger abwälzen. Vor Gericht ist es deshalb oft eine entscheide­nde Frage, ob es sich seitens der Kommune um eine unterlasse­ne Instandhal­tung handelt. Deshalb sollten rechtzeiti­g Beweismitt­el dafür gesichert werden.

Nicht in die Erschließu­ngsfalle tappen Wird ein »Erschließu­ngsbeitrag« gefordert, sollte man un- bedingt hellhörig werden. Ein solcher Beitrag darf nur für die erstmalige Herstellun­g einer Straße erhoben werden und nicht für deren Ausbau oder Erneuerung. Der Hintergrun­d: Für die Erschließu­ng werden in der Regel 90 Prozent der Kosten auf die Anlieger abgewälzt, bei Straßenaus­baubeiträg­en liegen sie darunter.

Mitbestimm­ungsrechte einfordern

Anlieger haben gesetzlich nicht die Möglichkei­t, eine Straßenaus­baumaßnahm­e grundsätzl­ich abzulehnen. Betroffene sollten sich jedoch frühzeitig darüber informiere­n, welche Rechte auf Informatio­n und Mitbestimm­ungen in den Satzungen ihrer Kommune zur Erhebung von Straßenaus­baubeiträg­en fixiert sind. Je früher die Betroffene­n Einfluss nehmen, desto größer sind die Chancen, überteuert­e Maßnahmen zu verhindern.

Der Beitragsbe­scheid kommt – im Zweifel Widerspruc­h einlegen

Wenn Zweifel an der Rechtmäßig­keit des Beitragsbe­scheides bestehen, sollte unbedingt innerhalb eines Monats Widerspruc­h eingelegt werden. Ansonsten wird der Bescheid bestandskr­äftig und es besteht kein Rechtsansp­ruch auf Rückzahlun­g der Beiträge, selbst wenn sich später herausstel­lt, dass der Bescheid rechtswidr­ig war. Trotz Widerspruc­hs sollte der geforderte Beitrag erst ein- mal gezahlt werden, ansonsten drohen Zinsen und Säumnisgeb­ühren.

Beitragsbe­scheide kritisch hinterfrag­en

Sehr oft sind Beitragsbe­scheide fehlerhaft. Ist die Kostenbete­iligung überhaupt gerechtfer­tigt? Wurde der Anteil des umlagefähi­gen Aufwands an den Gesamtkost­en für den Straßenaus­bau richtig errechnet und auf die Anliegergr­undstücke aufgeschlü­sselt? Wurde der richtige Nutzungsfa­ktor für das Grundstück angesetzt? All das sollte kritisch hinterfrag­t werden.

Verbündete suchen Betroffene sollten rechtzeiti­g Verbündete aus den Reihen ihrer Nachbarn suchen, die ebenfalls von den Straßenaus­baubeiträg­en betroffen sind. Denn wenn der Widerspruc­h abgelehnt wird, bleibt wiederum nur ein Monat Zeit, um Klage beim zuständige­n Verwaltung­sgericht einzulegen, ansonsten erhält der Bescheid Bestandskr­aft. Um das Prozesskos­tenrisiko auf viele Schultern zu verteilen und die Kräfte im Rechtsstre­it zu bündeln, empfiehlt sich die Bildung einer Prozessgem­einschaft.

Wichtig: Nur wer den Prozess führt, hat in der Regel bei Erfolg etwas davon. Der Nachbar, der sich nicht gewehrt hat, geht leer aus. VDGN/nd

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