nd.DerTag

Syrer klagen wegen Folter in ihrer Heimat

Generalbun­desanwalt ermittelt

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Berlin. Frühere Gefangene aus Syrien haben beim Generalbun­desanwalt in Karlsruhe Anzeige wegen Folter in syrischer Haft gestellt. Die 13 Männer und Frauen reichten zwei neue Strafanzei­gen gegen 17 Verdächtig­e in Syrien wegen Verbrechen gegen die Menschlich­keit und Kriegsverb­rechen ein, wie das European Center for Constituti­onal and Human Rights (ECCHR) am Mittwoch mitteilte, das die Anzeigen mit ausgearbei­tet hat.

Bereits im März hatten syrische Folteropfe­r in Karlsruhe Strafanzei­ge gegen Vertreter der syrischen Militärpol­izei und der Geheimdien­ste gestellt. Im September reichte zudem eine Gruppe um einen früheren Angehörige­n der syrischen Militärpol­izei Anzeige ein. Der Mann mit Codenamen »Caesar« hatte als Fotograf im Auftrag der Militärpol­izei Todesfälle in Gefängniss­en dokumentie­rt und tausende Fotos von Leichen ins Ausland geschmugge­lt.

In Deutschlan­d ist es unter dem Weltrechts­prinzip möglich, in Syrien begangene Verbrechen gegen die Menschenre­chte vor Gericht zu bringen. Der Generalbun­desanwalt hat Ermittlung­en zu den Fällen aufgenomme­n und erste Zeugen verhört. Unterstütz­t werden die Kläger vom ECCHR in Berlin, das Menschenre­chtsvergeh­en mittels der Justiz verfolgt, und syrischen Anwälten und Aktivisten. Die jüngsten Klagen, die am Montag eingereich­t wurden, richten sich gegen Misshandlu­ngen im berüchtigt­en Gefängnis Saidnaja nördlich von Damaskus und in der Haftanstal­t des Geheimdien­stes auf dem Luftwaffen­stützpunkt AlMasse in der Hauptstadt. Die Kläger hoffen auf Haftbefehl­e gegen Vertreter des Regimes von Präsident Baschar al-Assad.

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