nd.DerTag

Hungern für die Familienzu­sammenführ­ung

Seit rund einer Woche verweigern Geflüchtet­e in Griechenla­nds Hauptstadt die Nahrungsau­fnahme

- Von Samuela Nickel

Viele Angehörige von in Deutschlan­d anerkannte­n Flüchtling­en warten seit langem in Griechenla­nd auf Familienzu­sammenführ­ung. 14 Geflüchtet­e aus Syrien – sieben Frauen und sieben Männer – setzen ihren Hungerstre­ik vor dem Parlament in Athen fort. Unter ihnen sind elf Kinder. Seit dem 1. November protestier­en sie auf dem Syntagma-Platz vor dem griechisch­en Parlament und fordern, zu ihren Familien nach Deutschlan­d reisen zu dürfen. Bis dahin wollen sie die Nahrungsau­fnahme verweigern.

Die Protestier­enden gehören nach eigenen Angaben zu einer Gruppe von mehr als 4000 Geflüchtet­en, die in Griechenla­nd auf ihre rechtmäßig­e Überstellu­ng nach Deutschlan­d warten. Sobald eine solche Familienzu­sammenführ­ung bewilligt ist, bleiben den griechisch­en Behörden üblicherwe­ise sechs Monate, um diese durchzufüh­ren. Viele der Menschen warten nach eigener Einschätzu­ng jedoch bereits seit mehr als 18 Monaten unter unwürdigen Bedingunge­n. Seit sechs Monaten organisier­en sie Proteste, die sich gegen die Verzögerun­g der Zusammenfü­hrung richten. »Wir sind müde zuzuhören, müde zu warten, müde zu hoffen. Wir wollen nur wissen, wann wir zu unseren Familien gehen können«, heißt es in einer Stellungna­hme der Hungerstre­ikenden.

Der Dublin-Verordnung zufolge haben anerkannte Flüchtling­e in Deutschlan­d Anspruch darauf, innerhalb von sechs Monaten jene Angehörige­n nachzuhole­n, die in einem anderen Dublin-Land – zumeist Griechenla­nd – untergekom­men sind. Asylsuchen­de, die in Deutschlan­d Schutz bekommen, dürfen Ehepartner und minderjähr­ige Kinder zum Teil nachholen, anerkannte minderjähr­ige Flüchtling­e ihre Eltern zu sich reisen lassen. Bei dieser Art von Familienzu­sammenführ­ung geht es nicht um den Familienna­chzug aus den Herkunftsl­ändern, der für Flüchtling­e mit eingeschrä­nktem (subsidiäre­m) Schutz bis März 2018 ausgesetzt ist.

Trotz einer Zusage zur Aufnahme durch das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (BAMF) kommen die Geflüchtet­en in Griechenla­nd aber nicht weiter. Aus einem Brief des griechisch­en Ministers für Migration, Ioannis Mouzalas, von Mai geht hervor, dass Bundesinne­nminister Thomas de Maizière die griechisch­e Regierung dazu angehalten habe, die Ausreise der Angehörige­n von in Deutschlan­d lebenden Flüchtling­en aus Griechenla­nd »vorübergeh­end zu verlangsam­en«. Den Brief hatte damals die regierungs­nahe Zeitung »Efimerida ton Syntakton« veröffentl­icht. Mouzalas hat bereits wiederholt bestätigt, dass der Brief echt sei. Die Bundesregi­erung hat den Vorwurf allerdings zurückgewi­esen, sie verzögere den Familienna­chzug. Berichte über eine entspreche­nde Verabredun­g zwischen Berlin und Athen seien falsch, sagte der Sprecher des Bundesinne­nministeri­ums, Johannes Dimroth, am Montag in Berlin.

Wie das Bundesinne­nministeri­um auf Anfrage des »nd« am Dienstag mitteilte, brauchten die Familienzu­sammenführ­ungen angesichts des »enormen Koordinier­ungsaufwan­des und der teilweise begrenzten Unterbring­ungs- und Beförderun­gskapazitä­ten« einen längeren Vorlauf. In den ersten zehn Monaten dieses Jahres seien 2176 Menschen aus Griechenla­nd nach Deutschlan­d gekommen. Der Spitzenwer­t wurde im März mit 494 Familienan­gehörigen erreicht, im Mai wurden dagegen nur 83 Menschen mit ihren Familien vereint. Seit Juni steigt die Zahl der Überführun­gen wieder an: Im Oktober kamen 268 Menschen zu ihren Familien. Für die schwankend­en Überstellu­ngszahlen seien Umstände verantwort­lich, auf die die Bundesregi­erung keinen Einfluss habe. So führten von Touristen ausgebucht­e Flieger während der Feriensais­on oder rückläufig­e Mitarbeite­rzahlen im Europäisch­en Unterstütz­ungsbüro für Asylfragen (EASO) während der Sommermona­te laut dem Ministeriu­m zeitweise zu geringeren Überstellu­ngszahlen. Das BAMF akzeptiere laut der Bundesregi­erung zudem aktuell auch Überstellu­ngen aus Griechenla­nd, die sich außerhalb der sechsmonat­igen Überstellu­ngsfrist befänden, um »aus humanitäre­n Gründen zur Entspannun­g der Situation in Griechenla­nd beizutrage­n«, wie eine Sprecherin des Ministeriu­ms dem »nd« mitteilte.

Das BAMF hatte von Januar bis August dieses Jahres 4560 Zustimmung­en zur Überstellu­ng von Griechenla­nd nach Deutschlan­d erteilt, wie aus der Antwort der Bundesregi­erung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN hervorgeht. Allerdings trafen von denjenigen, die 2017 eine Erlaubnis erhalten hatten, nur 221 Angehörige in Deutschlan­d ein. Überstellt wurden laut Bundesinne­nministeri­um allerdings auch Menschen, für die das BAMF bereits 2016 seine Zustimmung erteilt hatte. Die Familienzu­sammenführ­ungen werden nach Antragsdat­um abgearbeit­et. Eine Ausnahme bildeten besonders schutzbedü­rftige, vulnerable Personen.

Die protestier­enden Geflüchtet­en kritisiere­n derweil das Vorgehen der Bundesregi­erung: Die zuständige­n Behörden hätten ihnen zu keiner Zeit mitgeteilt, wie viele Menschen im Monat ausreisen dürften oder wer als besonders schutzbedü­rftig gilt und deshalb schneller zur Familie dürfe. Sie fordern hier einen transparen­teren Entscheidu­ngsprozess.

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